Forum: Infektion & Prävention - Studie: Abstand halten bis ins Jahr 2022

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Albrecht 1931 Kommentare Angemeldet am: 14.07.2016

Hallo Thorsten, 

"Das entspräche dann den paar Prozenten, die nicht "an", sondern "nur" mit Corona gestorben sind."

Woher weißt Du, dass es nur ein paar Prozent waren, die lediglich mit Corona gestorben sind ? Nachdem nichts dazu bekannt ist,  wie es um die Vorerkrankungen der Obduzierten bestellt war, bringt der Spiegelartikel wenig brauchbare Erkenntnisse. Den dass - möglicherweise mehrfach - Vorerkrankte dem Virus nicht widerstehen können, ist ja wenig überraschend.

LG,   Albrecht 

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Albrecht 1931 Kommentare Angemeldet am: 14.07.2016

Hallo Thorsten, 

"Und nochmal zum Theme "an" oder "mit" Corona verstorben"

Leider enthält der Spiegel-Artikel keine Angaben über die Vorerkrankungen und Mangelzuständen der Verstorbenen. Insoweit eine verschenkte Chance. Sollte das nur eine Unterlassung des Artikel-Autors gewesen sein, wäre das nicht verwunderlich. Sollte aber das RKI diese Daten auch nicht kennen, wäre das ein unverzeihliches Versäumnis.

LG,   Albrecht 

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:-) 6332 Kommentare Angemeldet am: 04.06.2014

Und nochmal zum Theme "an" oder "mit" Corona verstorben:

https://www.spiegel.de/gesundheit/pathologie-mehrheit-der-opfer-stirbt-an-corona-nicht-mit-corona-a-0e69d82e-a56b-439e-8aaa-45a1d3a5cf25?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

"Röcken und sein Team obduzieren aktuell zusätzlich zu ihren anderen Aufgaben täglich zwei Menschen, die an oder mit Covid-19 gestorben sind. Ihr Ziel: Wissen sammeln über einen Erreger und eine Krankheit, die derzeit überall auf der Welt wüten. Die Ergebnisse werden im Rahmen einer bundesweiten Initiative von 34 Unikliniken systematisch zusammengetragen. In einem Obduktionsregister werden die Daten aus ganz Deutschland gesammelt und ausgewertet sowie Gewebeproben von an Covid-19 Verstorbenen aufbewahrt.
In drei Viertel aller Fälle ist Covid-19 die Todesursache

Bislang liegen bundesweite Daten aus dem Obduktionsregister noch nicht vor. Aber er höre von anderen Pathologen bundesweit, dass diese zu ähnlichen Ergebnissen kämen, sagte Röcken.

Im vergangenen Jahr waren stichprobenartige Erhebungen zu vergleichbaren Aussagen gekommen: In mehr als drei Viertel der Obduktionen konnte die Covid-19-Erkrankung als wesentliche oder alleinige zum Tode führende Erkrankung dokumentiert werden, heißt es in der Präsentation der Ergebnisse einer Untersuchung, an der sich zwei Dutzend Pathologien in Deutschland beteiligt hatten."

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:-) 6332 Kommentare Angemeldet am: 04.06.2014

"Die Ausgangssperre in Baden Württemberg wurde gerichtlich aufgehoben."

Schön zu sehen, dass der Rechtsstaat doch offenbar funktioniert.
Maßnahmen könne und müssen bei Wegfall der entsprechenden Voraussetzungen /Verhältnismäßigkeiten wieder zurück genommen werden.

LG
Thorsten

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Claudia Ri 1375 Kommentare Angemeldet am: 01.11.2019

Hallo Albrecht,

bei diesem ganzen Irrsinn gibt es auch eine gute Nachricht. Die Ausgangssperre in Baden Württemberg wurde gerichtlich aufgehoben. Der Urteilspruch der Richter begründet das Urteil mit der Unangemessenheit der Maßnahme gegenüber der tatsächlichen Infektionslage. 

<thttps://www.badische-zeitung.de/gericht-kippt-naechtliche-ausgangssperre-in-baden-wuerttemberg--199947306.htmlop>

LG Claudia

 

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Albrecht 1931 Kommentare Angemeldet am: 14.07.2016

Liebe Foristen,

wer hätte das gedacht:

Entwurf einer Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU und SPD für einen aus der Mitte des
Deutschen Bundestages einzubringenden

Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von
nationaler Tragweite betreffenden Regelungen

"...Angesichts der nach wie vor dynamischen Lage im Hinblick auf die Verbreitung, vor allem
der neuen Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 und der hierdurch verursachten
Krankheit COVID-19, ist es notwendig, die Geltung der gegenwärtig geltenden Regelungen
und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Bewältigung der Auswir-
kungen auf das Gesundheitswesen und die langzeitpflegerischen Versorgung über den 31.
März 2021 zu verlängern und zugleich für künftige pandemische Lagen die geschaffenen
rechtlichen Grundlagen zu erhalten..."

Quelle:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/EpiLage-Fortgeltungsgesetz_FH.pdf?fbclid=IwAR1X_OZsxZ8weatNLMIpo9iTVkz-5ve347LpDelkyAkxmZpmtPslPMs93qw

Diese " Formulierungshilfe" stammt vom 01.02.2021 und deren Verfasser wissen schon, dass trotz sinkender Inzidenzen die " epidemische Lage" auch nach dem 31.03.2021 weiterhin fortdauert.

LG,   Albrecht

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Albrecht 1931 Kommentare Angemeldet am: 14.07.2016

Liebe Foristen,

Zitat"
Nicht plausibel und konsistent“ – Die drastische Warnung des Corona-Expertenrats

Das Expertengremium aus NRW ermahnt die Bundesregierung, ihre künftigen Corona-Maßnahmen besser zu begründen. Statt eines Komplett-Lockdowns fordern die Forscher von der Politik, erst einmal drei wesentliche Fragen zu beantworten...."

Quelle:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article224519698/Corona-Expertenrat-warnt-vor-neuen-unspezifischen-Massnahmen.html

LG, Albrecht

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Albrecht 1931 Kommentare Angemeldet am: 14.07.2016

Liebe Foristen,

Wer beim derzeitigen Regierungshandeln eine langfristige Strategie vermisst, findet sie hier:

https://www.spiegel.de/fotostrecke/cartoon-des-tages-fotostrecke-142907.html?sara_ecid=soci_upd_wbMbjhOSvViISjc8RPU89NcCvtlFcJ

LG, Albrecht

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:-) 6332 Kommentare Angemeldet am: 04.06.2014

Hallo Albrecht,

"Du [kannst] ja eine entsprechende Feststellungsklage durch Deinen Rechtsanwalt beim zuständigen Landgericht einreichen lassen."

ich kann's auch lassen und abwarten wie sich die beteiligten Anwälte selbst zerlegen.

Hier noch ein interessanter Kommentar zu der beabsichtigten Klage Füllmichs in den USA:

https://www.wissenschaft.de/scienceblogs/juristen-auf-dem-corona-holzweg-gesundheits-check/

„Recht ist Wille zu Gerechtigkeit“, so einst der berühmte Gustav Radbruch. Aber der subjektive Glaube, die Sache der Gerechtigkeit zu vertreten, wird deswegen noch nicht zu Recht, ebenso wenig wie die Ansichten Füllmichs und seiner Geistesbrüder deswegen medizinisch oder epidemiologisch repektabel werden. Der Holzweg führt hier wie da in den Wald.

LG
Thorsten

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Albrecht 1931 Kommentare Angemeldet am: 14.07.2016

Hallo Thorsten, 

" Und Füllmich würde bestimmt freimütig einräumen, dass er Schaumschläger und Abzocker ist?"

wenn nicht, kannst Du ja eine entsprechende Feststellungsklage durch Deinen Rechtsanwalt beim zuständigen Landgericht einreichen lassen. 

LG,   Albrecht 

 

 

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