Forum: Infektion & Prävention - Corona und mRNA-Impfstoff

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Albrecht 2083 Kommentare Angemeldet am: 14.07.2016

Hallo Thorsten,

noch ein weiterer Mosaiksteine zur Behauptung: es wird keine Impfpflicht geben :

"Regierung bricht Impf-Versprechen: Privilegien für Geimpfte geplant"

https://youtu.be/NMcM9fP8M-8

LG,   Albrecht

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Thomas V. 5647 Kommentare Angemeldet am: 27.01.2016

Na ja, Boris Reitschuster eben;-) Was erwartet man denn von dem Herren anderes?

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:-) 6454 Kommentare Angemeldet am: 04.06.2014

Lieber Albrecht,

toll, du bringst den Kontext ja doch selber. Erste Impgosis am 28.12.2020. Zwei Impfdosen im Abstand von ca. zwei Wochenwerden benötigt, um etwa eine Woch nach der zweiten Dosis eine möglichst gute Impfantwort/Immunität zu erreichen. War also hier nach deinen eigenen Angaben nicht der Fall.

Natürlich kann man sich auch als (frisch) Geimpfter infizieren, wenn der Körper den Impfschutz noch nicht aufbauen konnte.

Ich sag ja, Kontext! 

Also kein Beleg dafür, dass die Impfung nicht schützt.

Danke.

LG Thorsten 

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:-) 6454 Kommentare Angemeldet am: 04.06.2014

Albrecht,

"Nach Deiner Diffamierungspyramide müsstest Du jetzt auch den Impfprotagonisten Karl Lauterbach dort ganz oben bei den Verschwöris und ihren Anhängern einordnen"

Nein  muss ich nicht, weil wir gerade ein anderes Thema diskutieren als Karl Lauterbach. 

Warum willst du schon wieder mal auf einen Nebenkriegsschauplatz ausweichen?

LG Thorsten 

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:-) 6454 Kommentare Angemeldet am: 04.06.2014

Boris Reitschuster:

https://www.lokalkompass.de/schermbeck/c-politik/gefaehrliche-experten_a1375497

Soll sich jeder selber (s)eine Meinung bilden...

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Albrecht 2083 Kommentare Angemeldet am: 14.07.2016

Hallo Thorsten, 

wie kommst Du auf Boris Reitschuster ? Es geht einzig und allein um die Antworten, die ihm die Regierungsvertreterin in der Bundespressekonferenz gegeben hat. Diese Antworten möge jeder zur Kenntnis nehmen.

LG,   Albrecht 

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Uwe H. 75 Kommentare Angemeldet am: 10.05.2015

Guten Morgen,

Interview mit Herrn Schäuble (Quelle: https://www.nzz.ch/international/wolfgang-schaeuble-die-wirkliche-bewaehrungsprobe-kommt-noch-ld.1594978?mktcid=nled&mktcval=164_2021-01-09&kid=_2021-1-9&ga=1),dort finde ich diese interessant Aussage:

"Noch keineswegs abgewogen wurden die Argumente für jenen Fall, da Grundrechtseinschränkungen sich für Geimpfte als nicht mehr notwendig erweisen sollten.

Nur der Bundestag entscheidet, wie lange die Voraussetzung für sämtliche Grundrechtseinschränkungen gegeben ist. Er kann jederzeit erklären, dass die pandemische Notlage beendet ist. Für die von Ihnen angeführte Debatte ist der Zeitpunkt erst dann gegeben, wenn wir wissen, ob Geimpfte das Virus weitergeben können. Momentan wissen wir das nicht. Auch die Wissenschafter, die den Impfstoff erfunden haben, wissen es noch nicht. Die komplizierte Debatte, ob und wie wir Geimpfte beispielsweise von hygienischen Vorschriften entbinden, können wir erst dann führen. Natürlich werden Grundrechtseinschränkungen schwieriger zu begründen sein, wenn ein geimpfter Mensch kein Gesundheitsrisiko mehr für andere darstellt."

Den letzten Satz finde ich durchaus auch problematisch. Der Kontext hier ist vollständig, danach geht es zu einer anderen Frage.

Ich sehe hier 2 Aspekte. Zum einen wird hier sehr klar schon in der Frage unterschieden, wer zukünftig wie eingeschränkt werden kann oder eben auch nicht. Das betrifft das Thema Impfpflicht durch die Hintertür. Dabei reden wir nicht vom Zugang zur Gaststätte, sondern von Grundrechtseinschränkungen.

Der zweite Aspekte ist der letzte Satz. Man könnte ihn so lesen, dass - wenn das Gesundheitsrisiko des geimpften Menschen entfällt - ein anderer Grund für die Grundrechtseinschränkungen gefunden werden müsse, was nicht so einfach wäre.

Ich in sehr, sehr weit entfernt von allen Querdenkern und Verschwöris. Diese klaren Statements geben mir aber zu denken. Vielleicht lese ich das auch zu kritsch, würde mich über Zweitmeinungen freuen.

Gruß Uwe

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:-) 6454 Kommentare Angemeldet am: 04.06.2014

Hi Albrecht,

"wie kommst Du auf Boris Reitschuster ?"

nicht ichh komme auf Reitschustet, sondern du. Vielleicht errinerst du dich nicht mehr daran, aber du hast kurz vorher ein Video von ihm verlinkt.

Ich habe es mir in solchen Fällen zur Gewohnheit gemacht, erst mal zu recherchieren, wessen Video und Aussage ich mir da ansehen soll bevor ich Gefahr laufe, stundenlangen Propagandaschrott für nichts anzuschauen.

Ich würde z.B. auch keinen Beitrag über Evolution von Kreationisten konsumieren . Selbst wenn da vielleicht eine Handvoll faktisch wahrer Aussagen drin stecken könnten.

Und zum Thema YT-Vorschlagsauswahlalgorithmen und Like-Fishing hatte ich schon mal was geschrieben.

LG Thorsten 

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Thomas V. 5647 Kommentare Angemeldet am: 27.01.2016

Uwe, käme es zu diesen Grundrechtseinschränkungen, dann wären diese nur von kurzer Dauer.

Beendet wären sie, wenn das Groß der Bevölkerung sich impfen ließ und die Pandemie ad acta gelegt wird.

Die paar Ungeimpften, die dann noch bleiben, bekommen den Herdenschutz.

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Albrecht 2083 Kommentare Angemeldet am: 14.07.2016

Hallo Uwe,

"Natürlich werden Grundrechtseinschränkungen schwieriger zu begründen sein, wenn ein geimpfter Mensch kein Gesundheitsrisiko mehr für andere darstellt."

Diese Aussage des Präsidenten des Bundestages, immerhin die Nummer zwei in der deutschen Staatshierarchie, ist an Klarheit nicht mehr zu übertreffen:

das primäre Ziel sind die Grundrechtseinschränkungen, das sekundäre die Begründungen dafür.

Und selbst wenn die gefundenen Begründungen letztlich unhaltbar sind, wird es Monate dauern, bis dies verbindlich vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wird.

"Nur der Bundestag entscheidet, wie lange die Voraussetzung für sämtliche Grundrechtseinschränkungen gegeben ist. Er kann jederzeit erklären, dass die pandemische Notlage beendet ist."

Der Bundestag wird die pandemische Notlage ( deren Voraussetzungen nirgends verbindlich definiert sind ! ) so lange nicht für beendet erklären, wie ihn das RKI täglich mit der Anzahl der "Fälle" versorgt.

(Definition hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html8   )

Aus der Definition des RKI ergibt sich unzweideutig, dass allein das positive PCR-Ergenis zählt, denn die Zahl der "Fälle" ist unabhängig vom Vorhandensein einer klinischen Symptomatik zu erfassen.

( Zitat RKI, aaO: <<Hinweise zur Erfassung und Veröffentlichung von COVID-19-Fallzahlen

In Einklang mit den internationalen Standards der WHO wertet das RKI alle labordiagnostischen Nachweise von SARS-CoV-2 unabhängig vom Vorhandensein oder der Ausprägung der klinischen Symptomatik als COVID-19-Fälle. In den folgenden Darstellungen sind unter „COVID-19-Fälle“ somit sowohl akute SARS-CoV-2-Infektionen als auch COVID-19-Erkrankungen zusammengefasst.
Es werden die bundesweit einheitlich erfassten und an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelten Daten zu bestätigten COVID-19-Fällen dargestellt. COVID-19-Verdachtsfälle und - Erkrankungen sowie Nachweise von SARS-CoV-2 werden gemäß Infektionsschutzgesetz an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet. Die Gesundheitsämter ermitteln ggf. zusätzliche Informationen, bewerten den Fall und leiten die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen ein.>>

LG,   Albrecht

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