Jetzt wird´s vergnüglich. Es scheint tatsächlich Ärzte mit Humor zu geben. Dort oben in der Uniklinik Hamburg. Die haben sich etwas ziemlich sensationelles ausgedacht.

Hintergrund ein Uralt-Problem. Der Arzt verschreibt ein Medikament, der Patient wirft das Rezept in den Mülleimer. Sie kennen meine Gedanken zu diesem Thema. Dort gehört das Rezept in der Regel auch hin. Patienten haben ein feines Gespür. Aber das kann man nach dieser Studie aus Hamburg sehr wohl etwas genauer formulieren.

Da ging es um Patienten mit Rückenschmerzen. Denen hat man einfach mal zu lesen gegeben

  • Beipackzettel von Schmerzmitteln mit den bekannt eindringlichen Warnhinweisen (NSAR).
  • Die Bedienungsanleitung eines Staubsaugers.

Bevor Sie laut loslachen: So dumm war das gar nicht. Die Ärzte in der Uniklinik Hamburg – Eppendorf haben nicht nur Humor, sondern auch Verstand. Beweist nämlich das, was Sie jetzt lesen:

Rückenschmerzerfahrene Patienten, die den Beipackzettel zu Diclofenac (ein NSAR) wirklich durchgelesen hatten, gaben zu 61% danach an, das Medikament im Falle von Schmerzen erst gar nicht aus der Apotheke besorgen zu wollen.

Die hätten das Rezept also gleich weggeworfen. 61%. Erschreckt durch die Warnhinweise auf dem Beipackzettel von Diclo.

Von den anderen, ebenfalls Rückenschmerzerfahrenen Probanden, die nur die Bedienungsanleitung eines Staubsaugers (Entschuldigung, ich muss gerade fürchterlich lachen) durchgelesen hatten, hätten nur 6% bei Schmerzen das Rezept weggeschmissen.

Also 61% gegen 6%. Überzeugend. Lesen Sie einfach öfter mal die Bedienungsanleitung Ihres Staubsaugers durch. Und lösen Sie dann getrost das Rezept Ihres Arztes ein.

In diesem Fall hätten die Staubsauger-Patienten einen Vorteil, nämlich weniger Schmerz. Diclo hilft nämlich.

Dass im Laufe von Jahren mit fast tödlicher Sicherheit Ihre Niere unwiderruflich geschädigt wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Vielleicht doch lieber die Original-Warnhinweise lesen?

Mit meinem Urteil bin ich hier … unentschieden.

Quelle: Painreports 2017; online 29.09.2017

Zitiert in Fortschritte der Medizin 2017. 21 -22/159, Seite 3