am... agiert de facto im rechtsfreien Raum.
Du müsstest Auskunftsklage erheben gegen die am... s.a.r.l., die ihren Sitz in Luxemburg hat, vor einem luxemburgischen Zivilgericht, also dass sie den Namen und die Anschrift des Mitarbeiters nennt, der dich beleidigt hat.
Dann musst du herausbekommen: ist die Telefonzentrale von am.... in Deutschland oder in Luxemburg, damit du weißt, welche Staatsanwaltschaft zuständig ist für den Strafantrag wegen Beleidigung.
Die Beleidigung beweisen musst du drittens noch: am Besten, wenn jemand das in Rede stehende Telefonat mitgehört hat.
Das ist Aufwand, den man normalerweise scheut.
Das weiß am... natürlich.
Macron will am... mit einer Digitalsteuer besteuern, da am... bisher keine Steuern zahlt.
Deutschland hat kein Interesse daran, am... zu besteuern.
Der Grund besteht darin, dass die Steuern der Arbeitnehmer etc. schon ausreichen, so lässt man am... in Ruhe ...