Forum: Gesundheit - nachgehenden Leistungsanspruch
Hallo Carlos,
bei einer Krankschreibung während der Arbeitslosigkeit verliert man evtl. den Versicherungsschutz, wenn bei der (wiederholten) AU Lücken entstehen: Krankenkasse fragen. Viele Grüße!
Roger
Na ja solche wichtigen Dinge sollte man mit der Krankenkasse klären. Vermutlich endet die Krankenversicherung mit dem Ende der Beschäftigung. Entweder meldet man sich arbeitslos oder versichert sich freiwillig in der gestzlichen Krankenversicherung. Der freiwillige Beitrag beläuft sich auf ca. 200€.
Also zunächst die Krankenkasse anrufen und mitteilen, dass die Beschäftigung beendet worden ist. Wenn man sich nicht arbeitslos melden möchte, soll die Krankenversicherung einen freiwilligen Beitrag festsetzen (ca. 200€ pro Monat). Bei Arbeitslosigkeit bleibt der Krankenversicherungsschutz bestehen. Das zahlt dann das Amt, aber dafür muss man sich arbeitslos melden.
Hallo zusammen,
ich hoffe, jemand hier kennt sich mit dem nachgehenden Leistungsanspruch aus, weil ich gerade etwas unsicher bin, wie das konkret funktioniert.
Meine Situation:
Ich war bis vor kurzem angestellt und gesetzlich krankenversichert. Mein Arbeitsverhältnis ist jetzt beendet, und ich habe mich noch nicht direkt arbeitslos gemeldet bzw. bin gerade in einer Übergangsphase (noch kein neuer Job).
Jetzt meine Fragen:
Habe ich automatisch einen nachgehenden Leistungsanspruch bei der Krankenkasse?
Wie lange gilt dieser genau – sind es wirklich nur 1 Monat nach Ende der Beschäftigung?
Gilt der Anspruch auch dann, wenn ich mich noch nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet habe?
Was passiert, wenn ich in dieser Zeit krank werde oder zum Arzt muss?
Muss ich irgendetwas aktiv beantragen oder läuft das automatisch?
Ich habe schon unterschiedliche Infos gelesen und bin etwas verwirrt, vor allem was die Fristen und Voraussetzungen angeht.
Danke euch im Voraus für eure Hilfe!