Forum: Mental - Um die Welt gejoggt!

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Uwe H. 75 Kommentare Angemeldet am: 10.05.2015

Moin,

bei aller Liebe zum Thema Eigenverantwortung stößt mir das hier immer wieder auf:

"Selbstständig. Also einer aus der Gruppe der 10 Prozent, die dieses Land buchstäblich bezahlen."

Ich glaube das wüssten wir, wenn 10% der Deutschen dieses Land bezahlen...und es wird nicht wahrer wenn es oft wiederholt wird.

Um nicht missverstanden zu werden: ich habe jeden Respekt vor einer Selbständigkeit! Bin es selbst nicht, komme aber durchaus auch auf 50+ Wochen. Aber dass all die Selbständigen dieses Land bezahlen und der Rest also von der Umverteilung lebt, dürfte ja nicht belegbar sein.

Wie seht ihr das?

Gruß Uwe

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Nils 547 Kommentare Angemeldet am: 30.11.2016

Hallo Uwe,

darüber habe ich mich auch geärgert, weil es nicht stimmt.

Ich habe mich spezialisiert auf (Internationales) Steuerrecht und musste auch mal 2 Jahre in einem Finanzamt als Sachgebietsleiter tätig sein.

Als Selbständiger hast du viele Möglichkeiten, die Steuern zu minimieren, meistens mit der Möglichkeit, Kosten der privaten Lebensführung mit Betriebsausgaben zu "kombinieren", sprich die Kosten für das Auto steuerlich geltend machen zu können. Bei Gesellschaften, GmbH zum Beispiel, die häufig auch kleinere Unternehmen sind, besteht die Möglichkeit, eine Gesellschaft im niedrig besteuernden Ausland zu gründen und dann mittels Verrechnungspreisen die Steuer derart zu gestalten, dass der Gewinn in Dt. möglichst niedrig und der Gewinn im niedrig besteuernden Auslang möglichst hoch ist, Ergebnis: weniger Steuern in Dt. Viele Betriebsprüfer kennen sich nicht gut aus mit Verrechnungspreisen und machen daher schnell einmal "den Haken". Und der Finanzausgleich hat dazu geführt, dass in Bayern weniger Betriebsprüfungen stattfinden.

Ich erinnere mich an einen Fall, dass der größte (sprich reichste) Steuerpflichtige immer nur Verluste erzielt, d.h. keine Steuern gezahlt hat, weil er seinen Gewinn sofort in Häuser oder Renovierungen investiert hat und dadurch negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung generiert hat.

Als Nichtselbständiger mit Steuerkarte hast du lange nicht solche Möglichkeiten. In Deutschland zahlen die Hauptlast an Steuern die Nichtselbständigen mit ihren Steuerkarten und dem Zwangssteuerabzug.

Wenn jetzt ein Selbständiger hier jammert über seine hohen Steuern - das gibt es auch, aber er sollte sich besser beraten lassen.

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Nils 547 Kommentare Angemeldet am: 30.11.2016

Hallo Thorsten,

"dafür aber null Chance hat, sich auch nur einen Beuchteil an MwSt zurück zu holen"

Du meinst die Einkommensteuer (ESt).

Und was mit der MWSt für Geschäfte gemacht werden, das glaubt man nicht. "Karussellgeschäfte", das kannst du als Nichtselbstständiger auch nicht - das sind Betrügereien, die jahrelang gelaufen sind - in Millionenhöhe.

Das führt aber ab vom Thema.

Ich betone es noch einmal: Die Hauptlast an Steuern tragen die Nichtselbständigen.

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chris790 308 Kommentare Angemeldet am: 16.09.2017

@Nils: 

Ich halte dagegen: Die Hauptlast an Steuern bezahlen die Selbständigen.

Denn die überweisen (oder lassen abbuchen) die Umsatzsteuer, Lohnsteuer für die Mitarbeiter, Gewerbesteuer etc. ans Finanzamt. Das was die Nichtselbständigen ans Finanzamt bezahlen(!) ist doch sehr gering.

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Robert K. 3837 Kommentare Angemeldet am: 14.01.2017

Eine philosophisch-VWL-Debatte...im Gesundheitsforum, warum nicht!

@Chris: Nehmen wir eine Firma mit 50 Angestellten, Inhaberbasiert. Fast alle Angestellten sind Akademiker und erwirtschaften in vielen Projekten eine Gesamtsumme von ca. 6 MIO Euro. Wer hat das erwirtschaftet, der Chef oder die 50 Mannen insgesamt?

"Natürlich" erfolgt die Überweisung der Steuern, Abgaben und KV von der Firma und somit vom Inhaber...aber wer hat das Geld erwirtschaftet?

;-)

Kann man nicht einfach am Steueraufkommen des Bundes ablesen, wer wirklich dieses Land bezahlt? Erwirtschaften tun es sicherlich nicht die paar wenigen Selbstständigen...sind viel zu wenige.

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chris790 308 Kommentare Angemeldet am: 16.09.2017

@Robert

Dr. Strunz geht es nicht darum 100%-tig richtige Aussagen zu treffen. Es geht ihm darum eine Botschaft rüberzubringen. Mein vorheriger Beitrag ist sicher mit einem Augenzwinkern zu verstehen.

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Christine S. 650 Kommentare Angemeldet am: 27.09.2017

Umsatzsteuer: Zahlt der Endverbraucher

Lohnsteuer für die Mitarbeiter: Geht vom Gehalt des Mitarbeiters ab

Gewerbesteuer: Ist der allergeringste Anteil, da man erstmal in die Gewinnzone kommen muss, bei der Gewerbesteuer überhaupt anfällt.

Nur um das mal klarzustellen, für die, die das Zwinkern nicht verstanden haben. ;-)

Die Firma führt ab, ja, aber die Kosten tragen andere.

Zu nennen wären evtl. noch Krankenkassenbeiträge - der eine große Löwenanteil an diesem "Gesundheits"-Fiasko in dem wir stecken.

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Christine S. 650 Kommentare Angemeldet am: 27.09.2017

Aber die Kapitalertragssteuer haut schon rein. Und Einkommensteuer zahlt der GmbH-Geschäftsführer natürlich auch.

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Nils 547 Kommentare Angemeldet am: 30.11.2016

@ Thorsten

"durch Verquickung von Privat- und Geschäftskosten" kann sich niemand die Umsatzsteuer  wieder holen. Ich kann dir an dieser Stelle das Prinzip der USt nicht erklären, das dauert zu lange. Aber es ist bestimmt auf wiki nachvollziehbar erklärt.

Die USt zahlt der Verbraucher, wenn du EW-Pulver kaufst, ist darin die USt enthalten, der Unternehmer bekommt erst einmal das Geld für das Pulver inkl. USt, muss sie also an das FA abführen.

 

Hier ist die Steuerspirale 2016 - besonders für Sie, Herr Strunz:

https://www.steuerkanzlei-chwatal.de/steuerspirale-2016/

an der Spitze: die USt, die der Endverbraucher zahlt (wird sie erhöht, sind besonders die ärmeren Menschen betroffen)

an 2. Stelle: die Lohnsteuer, die den Nichtselbständigen zwangsweise vom Gehalt gleich abgezogen wird

an 3. Stelle erst die Einkommensteuer, aber man beachte, dass die Lohnsteuer mehr als 3 1/2 x so hoch ist wie der Einkommensteuer (!).

Diese Einkommensteuer wird aber nicht nur von den Selbständigen und Gewerbetreibenden gezahlt, sondern auch von den Arbeitnehmern, wenn sie zur Einkommensteuer veranlagt werden, sprich eine ESt-Erklärung abgeben und zusätzlich noch andere Einkünfte - etwa aus Vermietung und Verpachtung - haben.

Und dann seht euch mal die äußerst zahlreichen sonstogen Verbrauchsteuern an, die hauptsächlich auch wieder die Arbeitnehmer zahlen: Schaumweinsteuer, Branntweinsteuer, Biersteuer, Tabaksteuer etc., etc. Und die Mineralölsteuer, die jeder beim Tanken zahlt ...

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Nils 547 Kommentare Angemeldet am: 30.11.2016

@ Christine:

die Kapitalertragsteuer zahlt jeder, der Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt - also nicht hauptsächlich Selbständige -, sondern die Sparer und die Menschen, die Aktien halten.

Sie ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und wird wie die Lohnsteuer direkt von den Bruttozinsen bzw. von der Dividende abgezogen .

Und das Gehalt des Geschäftsführeres, das du anführst, mindert die Steuerlast der GmbH.

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