Forum: Infektion & Prävention - Corona - PCR-Test

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Albrecht 2172 Kommentare Angemeldet am: 14.07.2016

Liebe Foristen,

was von Anfang an das zentrale Anliegen derjenigen Ungehörten war, die die Politik im Gleichschritt mit den Leitmedien als Covidioten bezeichnete, findet sich inzwischen auf der homepage des RKI:

" Im Gegensatz zu replikationsfähigem Virus ist die RNA von SARS-CoV-2 bei vielen Patienten noch Wochen nach Symptombeginn mittels PCR-Untersuchung nachweisbar (154, 155). Diese positiven PCR- Ergebnisse sind jedoch nicht mit Ansteckungsfähigkeit gleichzusetzen (142, 143, 149, 150, 156)..."

Schon beachtlich, wenn man bedenkt, welche Rechtsfolgen die Politik allein an die positiven PCR-Tests und seit kurzem in Form eines Automatismus an die aus den positiven PCR-Ergebnissen abgeleiteten Inzidenzwerte knüpft.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html;jsessionid=449B3D6323ED4F93BFCF7C4F0B2284A6.internet101?nn=13490888#doc13776792bodyText10

LG,   Albrecht

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Carlos 876 Kommentare Angemeldet am: 07.03.2018

Also mein lieber Albrecht,

 

wenn du mit der Aufklärungsarbeit nicht so langsam aufhörst, bekommen wir als alternativlose Maßnahme gegen die Plandemie ein Medienverbot. Kein Fernsehen, kein Internet, keine Zeitungen. Ausnahme - Anne Will, Tagesschau, Heute und Lanz und alle Sendungen mit Charlie und Quellen, die von MBF (Maßnahmenbefürwortern) genutzt werden. Begründung: Die Inzidenzen sind noch immer über 0 und die nächste Welle kommt bestimmt. Es wird noch etwas dauern bis die dann hochwirksame Impfung kommt. Das Fernsehverbot wird damit begründet, das nicht auszuschließen ist das man in Gesellschaft TV guckt.  

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:-) 6561 Kommentare Angemeldet am: 04.06.2014

Was macht eigentlich diese ominöse Klagewelle gegen Drosten, PCR-Test, Volksverp....r, etc.?

Müssten da nicht mal so langsam so viele Pflöcke eingeschlagen sein, dass man Corona mittlerweile als gepfählt ansehen müsste?

Es wurde hier auch schon lange nicht (Neues) mehr vom Corona-Ausschuss zietiert. Und auch im Bereich der Schadensersatzklage von Füllmich und Co. ist schon seit über vier Wochen Funkstille. Keine Sieg-Meldungen, nicht mal wietere Vertröstungen auf die Zukunft. Die haben sich doch wohl nicht an den eigenen Pflöcken selber angekettet?

Und auch von der angeblichen Klage gegen Drostens angeblich nicht vorhandene /ungültige Dr.Arbeit ist nichts mehr zu hören. Dabei habe ich da noch eine Wette offen...

Aber "spendet" ruhig weiter an die Vordenker der Querdenker. Das wird bestimmt oder zumindest vielleicht irgendwann mal gut angelegtes Geld sein; vielleicht.

LG
Thorsten

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Thomas V. 5682 Kommentare Angemeldet am: 27.01.2016

Ja Thorsten, ich bin auch ganz enttäuscht, man hört von den Schaumschlägern rein gar nichts mehr!

Selbst der Volksverpetzer schwenkt auf andere Themen um, absolut Funkstille bei den Queries:-))

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Albrecht 2172 Kommentare Angemeldet am: 14.07.2016

Hallo Thorsten, hallo Thomas,

Philipp Kreissel als Beklagter kann Euch nicht nur den Tag, sondern auch die Stunde nennen, auf die im November 2021 das Landgericht Berlin i.S. Wodarg ./. Kreissel u.a. die erste mündliche Verhandlung terminiert hat.

LG.   Albrecht 

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Thomas V. 5682 Kommentare Angemeldet am: 27.01.2016

Na, da bin ich aber gespannt, wie das ausgehen wird ;-)

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Albrecht 2172 Kommentare Angemeldet am: 14.07.2016

Liebe Foristen,

PCR-Test und ct-Wert

eine der zentralen Aussagen der covidioten findet langsam Eingang in die Rechtsprechung:

Oberlandesgericht Linz: CT-Wert über 30 – keine Ansteckungsgefahr

»URTEIL MIT FOLGEN
Die Viruslast wird zum strafrechtlichen Faktor
Ein Beschluss des Oberlandesgerichtes Linz könnte die Strafverfolgung von Corona- und Quarantäne-Sündern auf den Kopf stellen. Darin heißt es, eine Missachtung des Absonderungsbescheides bedeute nicht zwingend eine Verurteilung. Es geht um die Viruslast im Körper. Also: Wie ansteckend jemand zur Tatzeit ist.
Der Anlassfall ist einer wie viele andere: Ein 24-Jähriger ist zwei Tage vor Ende seiner Quarantäne zur Bezirkshauptmannschaft gegangen. Weil sich da im Amt neun Personen aufhielten, sieht die Staatsanwaltschaft Wels eine Gefährdung anderer Personen durch übertragbare Krankheiten – nach §178 StGB. Noch bevor es zum Prozess kommt, hat das Landesgericht Wels aber den Strafantrag abgewiesen.

Oberstaatsanwaltschaft widerspricht der Staatsanwaltschaft

Weil es unklar ist, ob der Mann noch ansteckend war. Das Gericht will dies mit einem Gutachten klären. Dagegen spricht sich die Staatsanwaltschaft aus. Doch selbst die Oberstaatsanwaltschaft macht klar, dass „nicht jede Infektion einer Person an SARS-CoV‑2 eine potenzielle Ansteckungsgefahr für andere bedeutet“.

CT-Wert entscheidet über Infektion

Im Detail geht es um die Handhabe mit dem Corona-Strafparagrafen, der ein „abstraktes Gefährdungspotenzial“ erfordert. Heißt: Es muss nicht konkret eine Person angesteckt werden, die Möglichkeit reicht aus. Nur, wie das OLG treffend feststellt: „An einer Übertragbarkeit der Krankheit mangelt es, wenn keine Ansteckungsgefahr besteht.“ Vielmehr entscheidet die Viruslast – also der CT-Wert – über eine Gefährdung. Ist dieser Wert über 30, kann keine Person infiziert werden. Diesen Wert müsste ein Gutachter zur Tatzeit feststellen. Und das könnte auch für andere Fälle gelten.«

LG, Albrecht

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Thomas V. 5682 Kommentare Angemeldet am: 27.01.2016

Der große Schwachpunkt befindet Argumentations ist, stellt man bei einem CT von 30 ein positives Ergebnis fest, ist nicht vorhersagbar, ob nicht gerade eine Infektion im Anzug ist, oder ob eine im Abklingen ist. Deswegen wird man um einen Zweittest und eine Quarantäne nicht herumkommen.

Aber das formulieren die Hersteller der Tests schon von Anfang an! Die Frage ist, wie die Politik das handhabt und ob das rechtens ist! 

 

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:-) 6561 Kommentare Angemeldet am: 04.06.2014

Falls dem einen oder anderen Leser von Albechs letztem Beitrag entgangen sein sollte, es geht hier um Gerichte, Verfahren und Tatbestände in Österreich, nicht Deutschland.
Derzeit ist die deutsche Rechtsprechung nicht mit der österreichischen identisch. So betrifft z.B. der §178StGB in Deutschland die Tatbestände Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge.

International unterschiedliche Rechtsnormen führen natürlich auch zu unterschiedlichen Urteilen.

Übrigens heißt es im österreichischen §178 StGB:
"Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wenn die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört."

Die Interpretation, was "geeignet ist", obliegt natürlich den jeweiligen Gerichten.

LG
Thorsten

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Albrecht 2172 Kommentare Angemeldet am: 14.07.2016

Hallo Thorsten,

"An einer Übertragbarkeit der Krankheit mangelt es, wenn keine Ansteckungsgefahr besteht.“ Vielmehr entscheidet die Viruslast – also der CT-Wert – über eine Gefährdung. Ist dieser Wert über 30, kann keine Person infiziert werden. Diesen Wert müsste ein Gutachter zur Tatzeit feststellen. Und das könnte auch für andere Fälle gelten.«

Der allein entscheidende Satz lautet:
" Ist dieser Wert über 30, kann keine Person infiziert werden."

Warum der über die Infektiosität entscheidende ct-Wert nur für Österreich und nicht auch für den Rest der Welt gelten soll, das musst Du uns zuerst einmal erklären.

LG,  Albrecht

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