Hallo Thorsten St.,
Du musst sofort einschreiten ! Schreibt doch da tatsächlich ein Mediziner :
"..Schätzungen zufolge werden über 90 Prozent der Nebenwirkungen nicht gemeldet – das dürfte mit einiger Sicherheit auch auf die trotz ihres neuartigen Wirkprinzips rasch mit einer Notfallzulassung versehenen ‚Coronaimpfungen’ zutreffen..."
Dieser Mediziner weiss also nicht, dass es essentiell wichtig ist, zwischen einer " Notfallzulassung " und einer " bedingten Zulassung " zu unterscheiden. Damit geht er das Risiko ein, dass der Inhalt seines Artikels genau so verworfen wird wie der Bericht des Zuhörers in dem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück, der den Vorsitzenden Richter mit dem Begriff " Notfallzulassung " zitiert, was zur Folge hat, dass in Zweifel gezogen wird, dass die in diesem Prozessbericht, insbesondere vom Präsidenten des RKI gemachten Aussagen, überhaupt jemals gemacht wurden.
https://multipolar-magazin.de/artikel/impfnebenwirkungen-fallserie
LG, Albrecht ( 18.09.2024 )