21.05.2024
Hallo Ole,
"... Die zulässige Menge für Rest-DNA in Impfstoffen sei von der WHO eindeutig definiert und werde in jeder hergestellten mRNA-Charge geprüft.".."
Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass die "eindeutig definierte Menge für Rest-DNA " nicht definiert wurde für DNA, die mittels Liquid-Nano-Partikel in das Innere einer Körperzelle eingebracht wurde. Als die von der WHO definierte zulässige Menge an Rest-DNA bestimmt wurde, gabe es das Verfahren noch gar nicht, DNA mittels Liquid-Nano-Partikel in das Innere einer Körperzelle einzubringen. Für die mittels Liquid-Nano-Partikel in das Innere einer Körperzelle eingebrachte Rest-DNA gibt es keine definierte zulässige Menge.
Ich kann nicht entscheiden, ob das der KBV unbekannt war, oder ob sie absichtlich falsch informiert hat.
LG, Albrecht ( 21.05.2024 )