10.01.2021
Hallo Uwe,
"Natürlich werden Grundrechtseinschränkungen schwieriger zu begründen sein, wenn ein geimpfter Mensch kein Gesundheitsrisiko mehr für andere darstellt."
Diese Aussage des Präsidenten des Bundestages, immerhin die Nummer zwei in der deutschen Staatshierarchie, ist an Klarheit nicht mehr zu übertreffen:
das primäre Ziel sind die Grundrechtseinschränkungen, das sekundäre die Begründungen dafür.
Und selbst wenn die gefundenen Begründungen letztlich unhaltbar sind, wird es Monate dauern, bis dies verbindlich vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wird.
"Nur der Bundestag entscheidet, wie lange die Voraussetzung für sämtliche Grundrechtseinschränkungen gegeben ist. Er kann jederzeit erklären, dass die pandemische Notlage beendet ist."
Der Bundestag wird die pandemische Notlage ( deren Voraussetzungen nirgends verbindlich definiert sind ! ) so lange nicht für beendet erklären, wie ihn das RKI täglich mit der Anzahl der "Fälle" versorgt.
(Definition hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html8 )
Aus der Definition des RKI ergibt sich unzweideutig, dass allein das positive PCR-Ergenis zählt, denn die Zahl der "Fälle" ist unabhängig vom Vorhandensein einer klinischen Symptomatik zu erfassen.
( Zitat RKI, aaO: <<Hinweise zur Erfassung und Veröffentlichung von COVID-19-Fallzahlen
In Einklang mit den internationalen Standards der WHO wertet das RKI alle labordiagnostischen Nachweise von SARS-CoV-2 unabhängig vom Vorhandensein oder der Ausprägung der klinischen Symptomatik als COVID-19-Fälle. In den folgenden Darstellungen sind unter „COVID-19-Fälle“ somit sowohl akute SARS-CoV-2-Infektionen als auch COVID-19-Erkrankungen zusammengefasst.
Es werden die bundesweit einheitlich erfassten und an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelten Daten zu bestätigten COVID-19-Fällen dargestellt. COVID-19-Verdachtsfälle und - Erkrankungen sowie Nachweise von SARS-CoV-2 werden gemäß Infektionsschutzgesetz an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet. Die Gesundheitsämter ermitteln ggf. zusätzliche Informationen, bewerten den Fall und leiten die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen ein.>>
LG, Albrecht