15.08.2024
"eine " nachträgliche Änderung der Protokolle" durch das RKI ist eine Straftat, nämlich Urkundenfälschung."
Ein Protokoll ist ein Protokoll und keine Urkunde. Hier offenbart sich wieder mal grenzenloses Unwissen gepaart mit einer rein subjektven erwartungshaltung. In dieser Cause sind zu viele Fragen offen, als dass ma hier ein derartig absolutes Laienurteil fällen könnte.
- Wurden die Protokolle über haubt in unzulässiger Weise geändert?
- Sind diese Änderungen relevant oder betreffen ise nur Formatierungen und redaktionelle korrekturen?
- Sind entsprechende Änderungen ggf. überhaupt strafbar?
- Oder wird hier wiede rmal nur ein Sturm im Wasserglas geschürt???
Wichtige Unterlagen in Behörden werden i.d.R. in entsprechenden Datenverwaltungssystemen abgelegt, gekennzechnet und versioniert und können nicht unbemerkt geändert werden.
ICh bin mir allerdings ziemlich sicher, dass sich ein qurdenkenderAdvocat findel lassen wird, der hier gerne eine juristische Klärung herbeiführen wird. Genauso sicher bin ich mir, dass, wenn das Urteil entgegen den QD-Erwartungen ausfallen wird, sich hier wieder eingie Queries finden lassen werden, die von systemhöriger und korrupter Justiz faseln werden.
Also gut. Unterhaltet uns.