Liebe Foristen,
der Artikel von Dr. med. Lothar Krimmel, Facharzt für Allgemeinmedizin, von 1992 bis 2000 Geschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und damit ein genauer Kenner des Medizinsektors
enthält interessante Ausführungen zur möglichen Haftung von Ärzten, die an der Corona-Impfung mitgewirkt haben. Weil als Haftungsgrund auch die unzureichende Aufklärung über die Risiken der unerprobten modRNA-Verabreichung anzusehen ist, und eine Aufklärung, die auch nur annähernd den Ansprüchen des § 630e BGB genügt, in den impfenden Praxen flächendeckend nicht stattfand, könnte es für viele impfende Ärzte sehr eng werden, zumal die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus einem Behandlungsvertrag 30 Jahre beträgt.
Es wird sich jeder der geimpften Leserinnen und Leser im forum sicher daran erinnern, welche Aufklärung ihr oder ihm vor der Verabreichung des modRNA-Produktes zuteil wurde.
LG, Albrecht ( 20.03.2024 )