Hej Thomas V.
Wer kann eine Obduktion veranlassen?
Gesundheitsämter, Angehörige, Krankenhaus, Gerichtsmedizin, Staatsanwaltschaft
Leider gibt es kein automatisches Verfahren für ein Obduktion, wie z.B. Nebenwirkung durch Covidspritze
Da ein Schulmediziner schon aus berufliche Gründen von der "Sicherheit" der C-Spritze überzeugt sein muß, wird er wohl im Totenschein als Todesursache "natürlicher Tod" eintragen, obwohl er vielleicht privat eine ganz andere Überzeugung hat und somit wird es keine Untersuchung/Obduktion und kein Nachweis für einen Impfschaden geben.
Jetzt versteht Du vielleicht warum das PEI von einer Untererfassung von schwerwiegenden Nebenwirkung spricht.