29.01.2022
Ok, Wir haben jetzt gelernt, dass es Impfnebenwirkungen, Impfkomlokationen und Impfschäden geben kann (!) und dass RKI und PEI darüber Infomrationen bereit halten. Ebenso darüber, wie in einem solchen Verdachtsfall verfahren wird.
Das ist alles werd neu noch spektakulär, sonder seit Jahrzehnten gelebte Praxis. Zur Anerkennung eines Impfschadens reicht es übrigens aus, wenn dieser mit ausreichender Wahrscheinlichkeit (!) auf die Impfung zurück zu führen ist:
"Rechtlich erheblich sei danach diejenige Ursache, die in besonders enger Beziehung zum eingetretenen Schaden stehe, wobei eine Alleinursächlichkeit nicht erforderlich ist. Für den Ursachenzusammenhang zwischen Impfung, Impfkomplikation und Schaden gelte der Beweismaßstab des § 61 Satz 1 IfSG, wonach die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs genügt."
Glücklicherweise kommt es im Zusammenhang mit Coropna-Schuztimpfungen nur in sehr setenen Fällen zu Impfschäden. Die Wahrscheinlichkeit für einen ungeimpft schweren Krankheitsverlauf sind deutlich höher.
Und ja, die Anerkennung eines Impfschadens kann eine langwierige und aufreibende Angelegenheit werden. Aber zum kommt das ja nur vergleichsweise selten vor.
Und ja, natürlich muss Derjenige, der einen SChaden geltend machen will, diesen auch belegen. Das ist ein Rechtsgrundsatz und hat erst mal nichts mit mit dem Thema Impfen zu tun. Wenn ich z.B. eine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen will, muss ich auch belegen, dass ich überhaupt einen Schaden ursächlich mit dem Versicherungsnehmer erlitten habe. Gegen einen Parkplatzpoller fahren, sich den Kotflügel verbeuen und dann Schadenersatz von einem zufällig zeitgleich Vorbeifahrendem einfordern zu wollen, ist eben nicht vorgesehen.
LG
Thorsten