Quelle – Sendung MDR „Brisant“ vom 27. Januar 2022
IMPFSCHÄDEN NACH CORONA-IMPFUNG
ENTSCHÄDIGUNG BEI IMPFSCHÄDEN
"Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz", so das Robert Koch-Institut. Geregelt ist das im Infektionsschutzgesetz.
Die Beweislast liegt allerdings bei den Betroffenen!!!
Wie wahrscheinlich es ist, dass die Impfung im jeweiligen konkreten Fall tatsächlich zu Nebenwirkungen geführt hat, muss immer ein medizinisches Gutachten klären. Ein zufälliger zeitlicher Zusammenhang reicht nicht aus.
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Die Ständige Impfkommission (Stiko) und das Robert Koch-Institut unterscheiden zwischen Impfreaktionen, Impfkomplikationen und sehr seltenen Impfschäden.
WAS IST EINE IMPFREAKTION?
Eine Impfreaktion kann sich äußern in: Kopfschmerzen, Schüttelfrost, leichtem Fieber oder Muskelschmerzen und hält wenige Stunden bis wenige Tage an. So als mache der Körper gerade eine "Mini-Grippe" durch. Eine solche Reaktion ist erwartbar, da dem Körper Viruspartikel injiziert wurden und er nun eine Immunabwehr aufbaut. Genau das ist Sinn und Zweck der Corona-Schutzimpfung.
WAS IST EINE IMPFKOMPLIKATION ODER IMPFNEBENWIRKUNG?
Impfkomplikationen/Impfnebenwirkungen sind sehr seltene "über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigungen" und der Verdacht meldepflichtig. Sie werden auch als "unerwünschte Arzneimittelwirkungen" bezeichnet.
Nebenwirkungen bei Impfstoffen sind extrem selten, aber nie ganz auszuschließen. In Deutschland überwacht das Paul-Ehrlich-Institut die Sicherheit der Corona-Impfstoffe und sammelt Daten.
WAS SIND IMPFSCHÄDEN?
Ein Impfschaden ist laut Infektionsschutzgesetz "die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung". Ob ein tatsächlicher Schaden entstanden ist, kann frühestens sechs Monate nach der Impfung festgestellt werden.
Verfahren zur Anerkennung von Impfschäden laufen ausschließlich bei den Versorgungsämtern der Bundesländer. Laut Paul Ehrlich-Institut ist jede körperliche Reaktion, die von einem Versorgungsamt und einem Gutachter anerkannt wird, ein Impfschaden. Dabei muss es sich nicht um eine bekannte Nebenwirkung handeln. Jede Reaktion oder Krankheit kann als möglicher Impfschaden gemeldet werden. Daher wird der Begriff "Impfschaden" inflationär gebraucht und zumeist falsch verstanden.
ENTSCHÄDIGUNG BEI IMPFSCHÄDEN
"Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz", so das Robert Koch-Institut. Geregelt ist das im Infektionsschutzgesetz.
Die Beweislast liegt allerdings bei den Betroffenen!!!
Wie wahrscheinlich es ist, dass die Impfung im jeweiligen konkreten Fall tatsächlich zu Nebenwirkungen geführt hat, muss immer ein medizinisches Gutachten klären. Ein zufälliger zeitlicher Zusammenhang reicht nicht aus. Je nach Schweregrad steht Impfgeschädigten eine Schadensersatz-Rente von bis zu 811 Euro monatlich zu. Maßgeblich ist das Bundesversorgungsgesetz.
Betroffene haben auch Anspruch auf Heilbehandlungen und einen Ausgleich für berufliche Einkommenseinbußen. In Extremfällen kann die monatliche Gesamtsumme bis zu 15.000 Euro betragen.