Damals schrieb ich:
- Mitarbeiter, die nicht geimpft werden in Einzelbüros untergebracht.
- Mitarbeiter, die nicht geimpft sind, denen wird der Eingangschip gesperrt und sie werden kontrolliert, ob ein Impzertifikat vorliegt.
- Mitarbeiter, die nicht geimpft sind, dürfen ihre Aufgabe als Arbeitsschutzbeauftragte nicht mehr ausführe,.
- Teamleitung äussert öffentlich, dass sie "ein grosses Problem" mit Ungeimpften hat.
- Mitarbeiter (zwei von eins) knickt ein und lässt sich impfen - ist erst mal ne Woche krank.
- Mittarbeiter 2 wird gekündigt.
Man braucht nichts zu verbieten bei dieser Vorgehensweise.
Heute sage ich dazu: man braucht keine Pflicht/Zwang einführen bei solch einer Vorgehensweise.