29.12.2025
Liebe Foristen,
sicher erinnert sich noch jede und jeder an die sog. 2G-Regel ( Genesene und Geimpfte ) und die damit begründeten freiheitsentziehenden, d.h. Grundrechte einschränkenden Massnahmen für Nichtgeimpfte ( zB Betretungsverbote hinsichtlich Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Behinderte, Krankenhäuser usw bis hin zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht und Verlust des Arbeitplatzes für die Nichtgeimpften in diesen Sektoren )
Grundrechte einschränkende Massnahmen sind auf jeden Fall dann nicht gerechtfertigt, d.h. verfassungswidrig, wenn die betreffenden Massnahmen ungeeignet sind, den mit der Grundrechtseinschränkung angestrebten Erfolg zu erzielen.
Die 2G-Regelung sollte den Erfolg bringen, die Ausbreitung des Virus zu reduzieren und die Sicherheit in sozialen Räumen zu erhöhen. An den betreffenden Orten sollte somit das Infektionsrisiko minimiert werden.
Seit dem 15.12.2025 wissen wir nun quasi amtlich, dass die Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus mit der Impfung nicht erreicht werden konnte, denn:
Aussage Jens Spahn am 15.12.2025 vor der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags
"..Das 2. ist, was den Infektionsschutz angeht, nach einer Impfung, war immer klar, – das war übrigens auch von der WHO definiert, dass das Ziel der Impfstoffforschung und Beschaffung ist, ein Impfstoff zu haben, der vor schweren Verläufen schützt. Es war nie Ziel – auch der der WHO nicht, bei der Impfstoffentwicklung, äh, äh, dass es zu Infektionsschutz gegenüber Dritten kommt.“
Das hat der ehemalige Bundesgesundheitsminister ausgesagt und nicht irgendjemand, den die Unterstützer der herrschenden Meinung stets gerne als Verschwörungstheoretiker und Desinformanten bezeichneten:
COVID-19-Impfkampagne
Dezember 2020: Die ersten Impfungen in Deutschland begannen, und Spahn betonte die Notwendigkeit der Impfungen.
Juni 2021: Im Rahmen der Impfkampagne forderte er die Bevölkerung auf, sich impfen zu lassen, um die Pandemie eindämmen zu können.
Herbst 2021: Mit dem Anstieg der Fallzahlen empfahl er zusätzlich Auffrischungsimpfungen, insbesondere für vulnerable Gruppen.
Seine Botschaft war stets, dass Impfen der Schlüssel zur Bekämpfung der Pandemie sei.
Nachdem nun feststeht, dass alle auf die 2G-Regelung gestützten Massnahmen rechtswidrig waren, können sich daraus millionenfache Schadensersatzansprüche ergeben.
Ob Herr Spahn die möglichen Folgen seiner Aussage nicht erkennen kann, oder ob er davon ausgeht, dass rechtsstaatliche Verfahren ihn nicht betreffen können, weil er als Politiker darübersteht, kann offenbleiben.
LG, Albrecht ( 29.12.2025 )