Korrekt Thomas, auch ich gehe zunächst davon aus, dass es handfeste Beweise geben muss, wenn sie jemanden im RAF Gefängnis in Isolationshaft nehmen.
Sehe ich auch so, Carlos. Aber offenbar war das nicht so und so bekommt das Ganze den Anstrich einer politischen Verurteilung!
Wenn man dann in der Verhandlung nicht liefern kann, daß für die Justiz peinlich, das politische Signal ist verheerend!
Vor allem dann, wenn derjenige so lange in Haft genommen wird. Eigentlich wird so,etwas vor jeder Gerichtsverhandlung geprüft:
Ob es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht kommt, hängt davon ab, ob das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens beschließt. Dies wird im sogenannten Zwischenverfahren geprüft, nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat. Das Gericht prüft dabei, ob ein hinreichender Tatverdacht gegen den Angeschuldigten besteht.
Eigentlich hätte es auffallen müssen, daß die Anschuldigungen offenbar nicht belegt sind.