25.05.2021
Hallo Thorsten,
" Der übliche Corona infektions- und Krankheitsverlauf ist doch wie folgt..."
Aber der Infektions - und Krankheitsverlauf hat doch mit den täglich vom RKI ausgegebenen Inzidenzen nichts zu tun ! Das RKI sammelt die täglich von den Gesundheitsbehörden in den Ländern ans RKI gemeldeten positiven PCR-Test-Ergebnisse und generiert daraus die Inzidenz. Dabei wird nur auf das Meldedatum an das RKI geschaut, nicht auf das Datum, zu dem der PCR-Test erhoben wurde. Auch Nachmeldungen werden so behandelt. Und für die weiteren Verläufe bei den positiv PCR-Getesteten interessiert sich das RKI bei der Berechnung der Inzidenzen nicht.
Wenn das RKI zB am 05.11.2020 19.990 positiv Geteste mehr als am 04.11.2020 festgestellt hat, so bleibt es bei dieser Zahl, völlig unabhängig davon, wieviele Menschen von den 19.990 anschliessend tatsächlich an Covid-19 erkrankten. Und allein aus der Anzahl der positiv Getesteten wird die Inzidenz berechnet, die nach der letzten, der aktuellen Fassung des Infektionsschutzgesetzes quasi automatisch Rechtsfolgen nach sich zieht, über deren Verfassungsmässigkeit ausschliesslich das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hat.
Sehr zur Zufriedenheit der Bundeskanzlerin:
<<Zur Frage, was man tun könne, dass es „nicht wieder zu einem ständigen Wechsel kommt“, erklärte Merkel: „Wenn Sie jetzt gerade über 150 gekommen sind, ist das natürlich dumm. Seit Sonnabend gilt überall bis 150 Inzidenz in jedem Landkreis oder jeder kreisfreien Stadt, dass Click and Meet mit Test möglich ist.“
Dann folgten denkwürdige Sätze: „Was können wir tun, damit das nicht durch Gerichte wieder infrage gestellt wird? Dadurch, dass wir jetzt ein Bundesgesetz gemacht haben, kann es nur durch das Bundesverfassungsgericht noch überprüft werden, das heißt also, man hat nicht die verschiedenen Verwaltungsgerichts-Entscheidungen. […] Und was hat die Sache noch mal erschwert? Dass verschiedene Gerichtsentscheidungen immer nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz gehen. Also dann wird gesagt, ok, Buch ja, Computerfestplatte nein, ist das richtig? Da gab’s Gerichtsentscheidungen, die gesagt haben, nein, da muss auch der Computershop aufgemacht werden. Und schwups ist man in einer Bahn, wo dann alle Geschäfte auf sind.“
Zusammengefasst: Die lästige Justiz in den Ländern erschwerte der Politik die Arbeit, weil sie die Rechtmäßigkeit von Corona-Maßnahmen im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz prüfte. Also schuf die Regierung ein Bundesgesetz, damit die unbotmäßigen Untertanen ihre Rechte nicht mehr so leicht einklagen können. Problem gelöst.>>
LG, Albrecht