30.06.2023
Patricia,
"wunderst Du Dich auch, dass andere Personen nicht überprüft wurden wie z.B."
Woher nimmst du die Gewissheit, dass andere Personen (auch die von dir genannten ) nicht überprüft wurden? Das ist i.d.R. kein öffentlicher Vorgang.
Und was Sesselmann angeht, der wollte den Job. Niemand hat ihn dafür zwangsverpflichtet. Wobei ich mir hierbei über die AfD internen Auswahlverfahren nicht sicher bin...
Spannend finde ich, dass du offenbar schon in vorauseilendem Schutzbedürfnis erhoffte Erfolgsaussichten, es besser zu machen , relativierst und schon mal eine Entschuldigungslinie aufbaust. Was kommt als nächstes? Die Anderen sind böse und lassen das arme Schmuddelkind von der AfD nicht mitspielen? MEin Mitleid hält sich Grenzen...
"Faeser, die vor ein paar Monaten die Beweisumkehr einführen wollte: Ich beschuldige jemanden einer Straftat, und derjenige muss dann beweisen, dass er diese Tat nicht begangen hat. Unglaublich!"
Du solltest wenigstens dazu schreiben, dass sie sich hierbei auf das Diziplinarrecht gegenüber Beamten bezieht und nicht auf eine allgemeine Umkehr etablierter Rechtsprinzipien. Nichtsdestotrotz ist das Prinzip der Unschuldsvermutung natürlich ein hohes Gut und es wäre fraglich, ob eine derartige Regelung überhaupt eine Chance hätte, am BVG vorbei zu kommen.
Andererseits ist das Prinzip der Unschuldsvermutung ja durchaus angreifbar (und wird es ja von einigen hier auch); gerade z.B. in Beezug auf vermeintliche Impfschäden/-Folgen. Hier gibt es ja offenbar sogar eine Art Konsens, dass der Hersteller eher seine Unbedenklichkeit(Unschuld beweisen müssen sollte. Es wird also durchaus differenziert, bzw. mit zweierlei Maß gemessen; armer vermeintlich Geschädigter vs reicher Pharma-Moloch.