Forum:Infektion & Prävention - Endlich Beginn der Aufarbeitung vor Gericht

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Ole

2098 Kommentare Angemeldet am: 06.06.2023

Tja Albrecht....

was waren die beiden damals aufgebracht....

Was haben die beiden Tho´s  ungeimpftes medizinisches Personal denuziert. 

Ungeimpfte würden den Virus verbreiten und dadurch Patienten gefährden . 

Tja, und heute streiten sie es eiskalt ab. 

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Albrecht 3278 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Hallo Ole,  

"..Damit ist deine Behauptung, Impfung bietet einen Fremdschutz und verhindert die Verbreitung des Coronavirus schlichtweg falsch. .."

Das hindert das Duo Tho&Tho aber nicht daran

1. weiterhin zu glauben, dass die Impfung Fremdschutz bietet und die Verbreitung des Coronavirus hindert. Insbesondere Thomas, der wegen seines durch die Dreifach-Impfung geschwächten Immunsystems 4 Mal Covid-19 hatte

2. und gleichzeitig zu behaupten, das alles hätten sie nie gesagt.

LG, Albrecht ( 08.09.2024 )

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:-) 7235 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

"Damit ist deine Behauptung, Impfung bietet einen Fremdschutz und verhindert die Verbreitung des Coronavirus schlichtweg falsch."

Wo habe ich derlei Behauptung als Faktum dargestellt?

Und es ist dein Beweis des Gegenteils?

Aber so ist das im QD-Universum,  fehlende Evidenz für etwas wird gleichgesetzt mit Evidenz für das Gegenteil. Da gibt es nur Schwsrz oder Weiß, ausgesprochen binäres Denken...

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:-) 7235 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

""BVerfGE"

Was ist denn das ? Immer noch rutschige..."

Nein, das ist die Abkürzung für "Bundesverfassungsgericht"

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Entscheidungen/Entscheidungen/Amtliche%20Sammlung%20BVerfGE.html

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Ole

2098 Kommentare Angemeldet am: 06.06.2023

Hej

"Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen.

Das RKI habe das Bundesministerium für Gesundheit auch von sich aus über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung informieren müssen.

Nach der Gesetzesbegründung sei der Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal ein tragendes Motiv für die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impfpflicht gewesen

Diese auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beruhende Einschätzung werde durch die nun veröffentlichten Protokolle des Instituts erschüttert.

Thorsten St. mein Lieber....

....selbst wenn das Bundesverfassungsgericht sein Urteil nicht korrigiert, verhindert der Covid Impfstoff NICHT die Ansteckung und Verbreitung des Virus. Das hat Prof, Schaade als befragter Zeuge zugegeben.

Damit ist deine Behauptung, Impfung bietet einen Fremdschutz und verhindert die Verbreitung des Coronavirus schlichtweg falsch. Von wem hast du eigentlich diese diese Desinformation ? Volksverpetzer, Correctiv, Lauterbach, Thomas V.  ?

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Albrecht 3278 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Hallo Thorsten St.,

"BVerfGE"

Was ist denn das ? Immer noch rutschige Tastatur ?

 

LG, Albrecht (08.09.2024 )

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:-) 7235 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

So what, Ole?

Da ist eine untere Gerichtsinstanz nicht sicher, wie ein Sachverhalt,  der schon vom BVerfGE gewürdigt wurde, im Lichte neuerer Erkenntnisse  ("RKI-Files") zu bewerten ist. Das Verfahren wird bis zur Rückmeldung des BVerfGE pausiert/unterbrochen.  Aber ihr feiert schon einen Sieg?!? Naja, feiert schön. Wenn das BVerfGE nicht in eurem Sinne entscheidet,  wird man von euch nichts mehr zu dem Thema hören, außer vielleicht den absurden Vorwurf,  das BVerfGE sei nicht unabhängig und hätte politisch entscheiden...

... weil Recht ist ja, was ihr dafür erachtet.

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Ole

2098 Kommentare Angemeldet am: 06.06.2023

Hej

"Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen."

https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-osnabruck-legt-bundesverfassungsgericht-entscheidung-uber-einrichtungs-und-unternehmensbezogene-nachweispflicht-vor-235240.html?s=09

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:-) 7235 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Achdo, ja, damit bleiben die vermeintlichen Aussagen über Notfallzulassung Quatschjura.

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:-) 7235 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

In den offiziellen Aussagen des Gerichts ist nichts über "Notfallzulassung" zu lesen, oder über die anderen behaupteten Zitate/Aussagen. 

Wer weiß,  vielleicht hast du auch einfach nur das falsche Verfahren heraus gesucht...

Butter luck next time...

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