Forum: Infektion & Prävention - Endlich Beginn der Aufarbeitung vor Gericht

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Patricia D. 1075 Kommentare Angemeldet am: 17.07.2020

Hallo Albrecht und Ole,

lasst Leute, die schlafen, bitte weiterschlafen, dann wird es hier endlich etwas sachlicher.

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Albrecht 3148 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Liebe Foristen, 

weil Thorsten St. mangels sachlicher Argumente die Existenz des hier mehrfach erwähnten Vorlagebeschlusses des VG Osnabrück bezweifelt, bzw alle, die darüber berichten, als Putin-finanzierte Propagandisten zu diffamieren sucht, sei auf die amtliche Pressemitteilung des VG Osnabrück verwiesen und deren Wortlaut:

https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-osnabruck-legt-bundesverfassungsgericht-entscheidung-uber-einrichtungs-und-unternehmensbezogene-nachweispflicht-vor-235240.html?s=09  

 

Verwaltungsgericht Osnabrück legt Bundesverfassungsgericht Entscheidung über einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht vorPresseinformation Nr. 19-2024

 

OSNABRÜCK. Auf die mündliche Verhandlung von heute hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesetzt (vgl. Presseinformation Nr. 18/2024 vom 26.8.2024).

 

Die Kammer wird das Verfahren nunmehr dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ihm die Frage stellen, ob § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gewesen ist.

 

Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. So verletze die Norm das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen. Das RKI habe das Bundesministerium für Gesundheit auch von sich aus über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung informieren müssen. Nach der Gesetzesbegründung sei der Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal ein tragendes Motiv für die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impfpflicht gewesen. Diese auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beruhende Einschätzung werde durch die nun veröffentlichten Protokolle des Instituts erschüttert. Der Gesetzgeber sei seiner Normbeobachtungspflicht nicht gerecht geworden. Da § 20a IfSG im Laufe des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen sei, sei eine - erneute - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erforderlich. Dem Verwaltungsgericht komme selbst keine Normverwerfungskompetenz zu.

 

Der Beschluss (3 A 224/22) ist unanfechtbar.

 

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Artikel-Informationen

 

erstellt am:

03.09.2024

 

Ansprechpartner/in:

Frau Uta Conrads

 

Verwaltungsgericht  

 

LG, Albrecht ( 08.09.2024 )

 

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Ole 1786 Kommentare Angemeldet am: 06.06.2023

Hej

Steilvorlage für die Corona-Aufarbeitung: Richter in Osnabrück würdigen RKI-Protokolle

Da ist eine Kammer, die mit drei Berufsrichtern, also ausgezeichneten Juristen, die einrichtungsbezogene Impfpflicht für verfassungswidrig hält.

Das alleine hätte noch vor einem Jahr für einen Skandal gesorgt und die Richter in die Querdenker-Ecke gestellt. Wenn sich diese Richter überhaupt getraut hätten, so einen Beschluss zu fassen.

https://www.berliner-zeitung.de/open-source/steilvorlage-fuer-die-corona-aufarbeitung-richter-in-osnabrueck-wuerdigen-rki-protokolle-li.2251612

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:-) 7235 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Gähn.

Weckt mich, wenn es ein Urteil gibt...

 

Ihr werdet aber offenbar nimmermüde, uns immer neue "Gerichtsverfahren" zu präsentieren, von denen man dann aber wahlweise nichts mehr hört, oder kein Urteil bekannt wird.

Spoiler: Deutsche Gerichte halten ihre Urteile nicht geheim.

QD und Desinformanten dagegen schon; wenn das Urteil nicht den Erwartungen / eigenen Vorstellungen entspricht.

Beim VVP gibt es eine monatliche Rubrik über Urteile gegen AfD, QD, Verschwörer und Ähnliche. Wäre das nicht mal ein Format für Euch? Nicht immer nur über Möchtegern-Verfahren und angebliche Aussagen (oft genug mit abdurd-falschem Wording) fabulieren, sondern (öffentlich recherchierbare) Urteile publizieren?

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Albrecht 3148 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Hallo Patricia, 

nicht nur das RKI vor Gericht, sondern auch das Bundesgesundheitsministerium. Weil in den Hauptmedien dieses Thema nur wenig behandelt wird, ist der nachfolgende Artikel von Dr. Manfred Kölsch, Richter i. R., umso lesenswerter: 

Jens Spahns (CDU) Steuergeld-Vernichtung in Milliardenhöhe für illegale Maskenbeschaffung

https://fassadenkratzer.de/2024/09/06/jens-spahns-cdu-steuergeld-vernichtung-in-milliardenhohe-fur-illegale-maskenbeschaffung/#more-15287  

 

LG, Albrecht ( 07.09.2024 )

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Patricia D. 1075 Kommentare Angemeldet am: 17.07.2020

Gericht zerlegt Bundesregierung – Prof. Boehme-Neßler im Interview - YouTube

Das RKI vor Gericht (youtube.com)

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