Liebe Foristen,
ein paar Gedanken zu dem Urteil des Landesgerichts Klagenfurt, das hier im forum bereits angesprochen wurde:
"..Corona hat den Blick verändert. Hat den humanistischen Ansatz hinter sich gelassen und einem Schuldbiologismus Reputation verliehen. Wenn das Schule machen sollte, dass man Menschen, die andere angesteckt haben, eine Strafe aufbrummt, dann ist dem Totalitarismus endgültig der Weg geebnet. Denn ansteckend können wir alle sein – wer lästig ist, wer stört, wird dann eben zum Anstecker erklärt und verschwindet erstmal von der Bildfläche.
Natürlich ereignete sich der Vorfall nicht hier, sondern in Österreich – die deutsche Justiz hat wegen Ansteckung noch keinen belangt. Nicht bei einer Infektionserkrankung. Es gab andere Fälle, wo AIDS-Erkrankte ungeschützten Sex mit anderen hatten, ohne diese vorher aufzuklären. Diese Situation unterscheidet sich aber vom flüchtigen Kontakt im Treppenhaus – wo Viren unbemerkt auf andere Menschen übergehen können. Corona ist noch lange nicht vorbei. Dieser Tage spürt man, wie diese drei Jahre den Umgang mit Infektionserkrankungen verändert haben. Noch immer sitzen Menschen mit Maske neben einem, suchen Abstand, noch immer sind Kassen im Supermarkt verplexiglast – der andere wird seit jenen Tagen als biologische Gefahr bewertet: Als regelrechter Körperterrorist..."
https://overton-magazin.de/hintergrund/gesellschaft/wir-biologische-vernichtungswaffen/
LG, Albrecht ( 16.09.2024 )