Forum:Infektion & Prävention - Endlich Beginn der Aufarbeitung vor Gericht

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:-) 7235 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Die eigene Freiheit findet ihre Grenzen da, wo sie in höhere Rechte Anderer eingreift. Dort, wo ich durhc mein Verhalten zu einer Gefahr für Andere werde, kann ich eben nicht mehr auf mein Recht zur freien Entfaltung meiner Persönlichkeit pochen. Das ist z.B. beim Fahren mit nicht angepasster, bzw. überhöhter Geschwindigkeit der Fall; gerae im Bereich vulnerabler Gruppen (z.B. vor Kindergärten, Schulen, Seniorenheimen, Bushaltestellen, etc.). Das kann aber auch für Menschen mit Infektionen gelten (Typhus/Paratyphusausscheider, Salmonellernausscheider, oder sonstige leicht übertragbare Infektionskrankheiten). Infizierte und Ansteckende Menschen haben z.B. am Arbeitsplatz im Kreise der Kollegen nicht verloren. Und natürlich lässt sich das auch durchaus auf Coronainfektionen übertragen. Zu wissen, bzw, annehmen/in Betracht ziehen zu müssen, akut mit Corona infiziert zu sein und trotzdem leichtfertig, mutwillig, wissentlich oder sogar willentlich auf Maßnahmen zum Schutz seiner Mimenschen zu verzichten, ist dann selbstverständlich durchaus justiziabel und sanktionierbar (wenn die entsprechenden Beweise geführt werden können). Bei einem wissentlich an Ebola erkrankten, der sich willentlich noch ins Fußballstadion auf die Stehtribüne schleppt und fleisig vor sich hin grölt und hustet und niest und seine Mitfans infiziert, hätten vermutlich die Wenigsten ein Problem, hier auch eine persönliche Verantwortung des Ebola-Kranken zu sehen. Ebenso bei einem HIV Infizierten, der "fleißig" ungeschütz herumvögelt und bereitwillig deren Infektion in Kauf nimmt.

Persönliches Verhalten ist auch von persönlicher Verantwortung geprägt.

 

"Noch immer sitzen Menschen mit Maske neben einem, suchen Abstand, noch immer sind Kassen im Supermarkt verplexiglast"

Ja, verständlicherweise. Massenmenschhaltung ist nicht wirklich gesünder, als Massentierhaltung.
Und ja, es gibt immern noch Zeitgenossen, die in der Öffentlichkeit mit einer Maske herumlaufen. Ich maße mir nicht an, das zu kritisieren. Diese Menschen tragen die Masken aus eigener Entscheidung; weil sie Sorge vor Infektion haben oder aus Verantwortung, weil sie vielleicht selber fürchten, infektiös zu sein. Egal wie, wenn sich diese Personen dadurch in irgendeiner Form wohler fühlen, sollen sie das machen. Schließlich beeinträchtigen oder kompromittieren  sie dadurch keines meiner Freiheitsrechte.

Und natürlich haben auch Arbeitgeben die Pflicht, ihre Arbeitnehmer möglichst effektiv vor Schaden zu bewahren. Und wenn du da eine "Verplexigasung" für albern und unsinnig hältst und dich daduch als "Körperterrorist" fühlst, brauchst du dort ja nicht mehr einzukaufen. Ganz nebenbei bemerkt, es wird durchaus von vielen Kassierenden als Vorteil empfunden, auch weniger mit den diversen und ofmals überdosierten olfaktorischen Auswüchsen daher kommender Kunden "begast" zu werden.

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Thomas V. 6788 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Faszinierend Albrecht, wie du aus einem Gerichtsurteil rucki zucki eine Verschwörungstheorie entwickelst und sofort deinen Panikmodus aktivierst. 

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Albrecht 3278 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Liebe Foristen, 

ein paar Gedanken zu dem Urteil des Landesgerichts Klagenfurt, das hier im forum bereits angesprochen wurde: 

"..Corona hat den Blick verändert. Hat den humanistischen Ansatz hinter sich gelassen und einem Schuldbiologismus Reputation verliehen. Wenn das Schule machen sollte, dass man Menschen, die andere angesteckt haben, eine Strafe aufbrummt, dann ist dem Totalitarismus endgültig der Weg geebnet. Denn ansteckend können wir alle sein – wer lästig ist, wer stört, wird dann eben zum Anstecker erklärt und verschwindet erstmal von der Bildfläche.

Natürlich ereignete sich der Vorfall nicht hier, sondern in Österreich – die deutsche Justiz hat wegen Ansteckung noch keinen belangt. Nicht bei einer Infektionserkrankung. Es gab andere Fälle, wo AIDS-Erkrankte ungeschützten Sex mit anderen hatten, ohne diese vorher aufzuklären. Diese Situation unterscheidet sich aber vom flüchtigen Kontakt im Treppenhaus – wo Viren unbemerkt auf andere Menschen übergehen können. Corona ist noch lange nicht vorbei. Dieser Tage spürt man, wie diese drei Jahre den Umgang mit Infektionserkrankungen verändert haben. Noch immer sitzen Menschen mit Maske neben einem, suchen Abstand, noch immer sind Kassen im Supermarkt verplexiglast – der andere wird seit jenen Tagen als biologische Gefahr bewertet: Als regelrechter Körperterrorist..."

 

https://overton-magazin.de/hintergrund/gesellschaft/wir-biologische-vernichtungswaffen/  

 

LG, Albrecht ( 16.09.2024 )

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:-) 7235 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Zu Frage 1: weil er der Ole ist, seine betreuenden Vordenker eine andere Schlussfolgerung nicht zulassen und überhaupt  weil.

Zu Frage 2: siehe Antwort zu Frage 1

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Thomas V. 6788 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Oweh der Hellsichtige, Frage:

  1. Woher kommt das Wissen um den Impfstatus
  2. Warum beschränkt sich Oweh lediglich auf die Impfung als Maßnahme?

Zur Erinnerung: Die Impfung war nur eine aus einem ganzen Maßnahmenkatalog! 

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Ole

2077 Kommentare Angemeldet am: 06.06.2023

Hej,

krebskranker Risikopatient im Dezember 2021 von Nachbarin mit Covid angsteckt und anschließend "im Zuge einer Corionainfektion" an einer Lungenentzündung gestorben

Trauriges Beispiel dafür, das die Impfung einen schweren Verlauf nicht verhindert hat und sogar durch die impfinduzierte Herabsetzung der Immunabwehr den Verlauf mit tötlichen Ausgang  forciert hat.

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Thomas V. 6788 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Besonders heftig ist es aber für die Frau, die  mit dem Bewusstsein leben muss, aufgrund ihres Verhaltens einen Menschen umgebracht zu haben.

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Thomas V. 6788 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Heftig, Verurteilung für Infizierer! Was sagt dazu die österreichische QD-Szene? 

Ich glaube unsere Queries sind in Schockstarre gefallen! Da ist Deutschland ja absolut human...obwohl...es wundert mich, dass da bei uns noch keiner drauf kam!

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Angela 533 Kommentare Angemeldet am: 31.12.2020

Hallo Thorsten und Thomas, gebt ihr euch selbst eure Likes:-)? 

Das ist viel zu auffällig. 

LG Angela. 

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:-) 7235 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

In Österreich betrifft die juristische Aufarbeitung sogar die persönliche Verantwortung des Einzelnen für die Weitergabe einer Coronainfektion, infolge Missachtung von Coronamaßnahmen wie z.B. Masken tragen oder social Distancing.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/oesterreich-frau-wegen-corona-tod-ihres-nachbarn-verurteilt-a-3996b253-2db9-49e5-b7e9-2f162a19375f

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