17.09.2024
Die eigene Freiheit findet ihre Grenzen da, wo sie in höhere Rechte Anderer eingreift. Dort, wo ich durhc mein Verhalten zu einer Gefahr für Andere werde, kann ich eben nicht mehr auf mein Recht zur freien Entfaltung meiner Persönlichkeit pochen. Das ist z.B. beim Fahren mit nicht angepasster, bzw. überhöhter Geschwindigkeit der Fall; gerae im Bereich vulnerabler Gruppen (z.B. vor Kindergärten, Schulen, Seniorenheimen, Bushaltestellen, etc.). Das kann aber auch für Menschen mit Infektionen gelten (Typhus/Paratyphusausscheider, Salmonellernausscheider, oder sonstige leicht übertragbare Infektionskrankheiten). Infizierte und Ansteckende Menschen haben z.B. am Arbeitsplatz im Kreise der Kollegen nicht verloren. Und natürlich lässt sich das auch durchaus auf Coronainfektionen übertragen. Zu wissen, bzw, annehmen/in Betracht ziehen zu müssen, akut mit Corona infiziert zu sein und trotzdem leichtfertig, mutwillig, wissentlich oder sogar willentlich auf Maßnahmen zum Schutz seiner Mimenschen zu verzichten, ist dann selbstverständlich durchaus justiziabel und sanktionierbar (wenn die entsprechenden Beweise geführt werden können). Bei einem wissentlich an Ebola erkrankten, der sich willentlich noch ins Fußballstadion auf die Stehtribüne schleppt und fleisig vor sich hin grölt und hustet und niest und seine Mitfans infiziert, hätten vermutlich die Wenigsten ein Problem, hier auch eine persönliche Verantwortung des Ebola-Kranken zu sehen. Ebenso bei einem HIV Infizierten, der "fleißig" ungeschütz herumvögelt und bereitwillig deren Infektion in Kauf nimmt.
Persönliches Verhalten ist auch von persönlicher Verantwortung geprägt.
"Noch immer sitzen Menschen mit Maske neben einem, suchen Abstand, noch immer sind Kassen im Supermarkt verplexiglast"
Ja, verständlicherweise. Massenmenschhaltung ist nicht wirklich gesünder, als Massentierhaltung.
Und ja, es gibt immern noch Zeitgenossen, die in der Öffentlichkeit mit einer Maske herumlaufen. Ich maße mir nicht an, das zu kritisieren. Diese Menschen tragen die Masken aus eigener Entscheidung; weil sie Sorge vor Infektion haben oder aus Verantwortung, weil sie vielleicht selber fürchten, infektiös zu sein. Egal wie, wenn sich diese Personen dadurch in irgendeiner Form wohler fühlen, sollen sie das machen. Schließlich beeinträchtigen oder kompromittieren sie dadurch keines meiner Freiheitsrechte.
Und natürlich haben auch Arbeitgeben die Pflicht, ihre Arbeitnehmer möglichst effektiv vor Schaden zu bewahren. Und wenn du da eine "Verplexigasung" für albern und unsinnig hältst und dich daduch als "Körperterrorist" fühlst, brauchst du dort ja nicht mehr einzukaufen. Ganz nebenbei bemerkt, es wird durchaus von vielen Kassierenden als Vorteil empfunden, auch weniger mit den diversen und ofmals überdosierten olfaktorischen Auswüchsen daher kommender Kunden "begast" zu werden.