Forum: Infektion & Prävention - Endlich Beginn der Aufarbeitung vor Gericht
Hallo Albrecht,
„Wenn der Rechtsextremismus der AfD so gesichert ist, wie Herr Haldenwang und seine Behörde betonen, warum hat die Politik nicht längst einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt?“
Da müsste Haldenwang doch erst einmal sagen und beweisen, wie und wo sich dieser Rechtsextremismus zeigt, aber das kann er nicht.
„Ich halte es schlichtweg für beschämend, dass sich ausser der AfD keine politische Partei ernsthaft für eine Aufarbeitung der Corona-Gesundheitspolitik einsetzt.“
Die Parteien müssten sich ja alle selbst beschuldigen.
"dass sich ausser der AfD keine politische Partei ernsthaft für eine Aufarbeitung der Corona-Gesundheitspolitik einsetzt."
Der war gut, Albrecht :-)
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-einstufung-verfassungsschutz-100.html
Hallo Thorsten St.,
verfügst Du eigentlich über eine Definition, was unter " gesicherter Rechtsextremismus" zu verstehen ist ? Mir scheint, der Begriff hat längst ein Eigenleben entwickelt, er wird unablässig gebraucht, um unbequemen Erkenntnissen aus dem Weg zu gehen, ohne dass sich die Verwender viel Gedanken über seinen Inhalt machen.
Wenn der Rechtsextremismus der AfD so gesichert ist, wie Herr Haldenwang und seine Behörde betonen, warum hat die Politik nicht längst einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt ?
Ich halte es schlichtweg für beschämend, dass sich ausser der AfD keine politische Partei ernsthaft für eine Aufarbeitung der Corona-Gesundheitspolitik einsetzt.
LG, Albrecht ( 06.11.2024 )
Die AfD sollte mal lieber ihren teils gesicherten Rechtsextremismus aufarbeiten...
Am vergangenen Wochenende war das 3. Symposium zur Aufarbeitung der Missstände während der Corona-Zeit.
3. Corona-Symposium – Tag 1 – AfD-Fraktion im Bundestag 5h37
3. Corona-Symposium – Tag 2 – AfD-Fraktion im Bundestag 2h40
Sag du es uns!
Hallo Thorsten St.,
"..Bis zum 25. Mai 2021 wurden dem Paul-Ehrlich-Institut nach rund 8,5 Millionen verabreichten Impfdosen insgesamt 94 Fälle des sogenannten TTS-Syndroms in Deutschland gemeldet, 17 Menschen starben.."
Und was geschah nach dem 25.Mai 2021 ? Heute ist immerhin der 02. November 2024, möglicherweise in ganz Deutschland.
LG, Albrecht ( 02.11.2024 )
Hallo Thorsten St.,
"AstraZeneca ist kein mRNA Impfstoff "
Richtig ! Jetzt musst Du zur Ehrenrettung von AstraZeneca hier nur noch erklären, wodurch sich das nach der Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff im Körper des Geimpften bildende Spikeprotein in seiner pathogenen Wirkung von dem nach Injektion der modRNA-Therapie im Körper gebildete Spike-Protein unterscheidet. Und weshalb Du so grossen Wert auf die Feststellung legst, dass AstraZeneca kein mRNA-Impfstoff ist.
LG, Albrecht ( 02.11.2024 )
Aus Albrechts Quelle:
Bis zum 25. Mai 2021 wurden dem Paul-Ehrlich-Institut nach rund 8,5 Millionen verabreichten Impfdosen insgesamt 94 Fälle des sogenannten TTS-Syndroms in Deutschland gemeldet, 17 Menschen starben
Auch Albrechts,
Dein Differenzierungsunvermögen schwingt sich auch in immer größere Höhen auf.
- Hat sich das OLG natürlich bei mir rückversichert. Weitere Einzelheiten darf ich dazu aber nicht preisgeben, mit Rücksicht auf das laufende Verfahren.
- Thrombosen sind als mögliche Nebenwirkungen, gerade bei AstraZeneca, seit längerem bekannt.
- AstraZeneca ist kein mRNA Impfstoff
- Der Umstsnd, dass ein Thrombose Fall vor einem OLG verhandelt wird sagt nichts über die Häufigkeit dieser möglichen Nebenwirkung aus.
- Selbstredend ist es erwartest und naheliegend, dass der Gericht die Beklagte zur Auskunft der Kenntnisse im betroffenen Fall aufruft.
- Selbst wenn AstraZeneca verurteilt wird, sagt das nichts über mögliche Gefahren und Nebenwirkungen von mRNA Impfstoffen aus.