Forum: Infektion & Prävention - Corona - PCR-Test

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Thomas V. 5679 Kommentare Angemeldet am: 27.01.2016

Ich weiß wirklich nicht, es du aus dem Gutachten rausliest.

In seiner Antwort sagt Dr. Drosten klipp und klar: Ein positives Ergebnis bei einem technisch richtig konzipierten und angewendeten PCR-Test ist nur dann möglich, wenn das Erbgut oder zumindest der nachzuweisende Abschnitt aus dem Erbgut des Virus in der getesteten Probe vorliegt.

Oder einfach: Wenn ein PCR-Test positiv ist, ist die Aufnahme dieses speziellen Virus nachgewiesen. Dr. Drosten erklärt ausführlich und genau, wie das funktioniert. Wen es interessiert, kann es sich durchlesen und was lernen.

Du hast es wohl nicht getan.

 

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Thomas V. 5679 Kommentare Angemeldet am: 27.01.2016

Albrecht, das ist jetzt nicht dein Ernst... Diese Klage ist die absolute Klatsche für die Anwältin, hat sie mir Pauken und Trompeten verloren!

 

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Albrecht 2148 Kommentare Angemeldet am: 14.07.2016

Liebe Foristen,

das Gutachten von  Christian Drosten in dem Bussgeldverfahren vor dem Amtsgericht Heidelberg schließt mit folgenden Worten:

"4. Zusammenfassung

Unter ordnungsgemässer Anwendung und Einhaltung aller fachlichen Vorgaben nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft und Technik kommt ein positiver, entsprechend entwickelter PCR-Test auf ein bestimmtes Virus ( etwa SARS-CoV2 ) bei der Anwendung am Menschen dann vor,  wenn Genmaterial des betreffenden Virus ( etwa von SARS-CoV2) vorliegt. Eine nachweisbare Menge von Gematerial ( etwa von SARS-CoV2) liegt ausschliesslich  nach Eindringen des Virus in Körperzellen und Vermehrung vor.

Insofern lässt sich im Falle von SARS-CoV2 klar bestätigen, dass ein ordnungsgemäss durchgeführter PCR-Test die Aufnahme des Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung und Vermehrung im menschlichen Organismus nachweist."

Wer lesen kann, stellt fest, dass in dem Gutachten die Frage, ob mit dem PCR-Test das Vorhandensein von infektiösem Virenmaterial festgestellt werden kann, nicht beantwortet wird. Und allein darauf kommt es im gegebenen Zusammenhang an. Denn der Getestete muss akut, d.h. im Zeitpunkt der Testung infektiös sein, damit die Massnahmen gegen ihn auf Grund des Infektionsschutzgesetzes gerechtfertigt sind. Die Feststellung, dass der Getestete in der Vergangenheit eine Virusinfektion gehabt hatte, ist für die Frage der akuten Infektiosität im Zeitpunkt der Probenentnahme durch Rachenabstrich unerheblich.

Ich denke schon, dass der Gutachter sehr wohl gewusst hat, warum er die Antwort auf die Frage, ob der PCR-Test trennscharf die akute Infektiosität des Getesteten unterscheiden kann vom Auffinden nichtinfektiöser Virenbestandteile durch Auslassen umgangen hat.

LG,  Albrecht

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Albrecht 2148 Kommentare Angemeldet am: 14.07.2016

Hallo Thorsten,

" Zurück zu den Corona-Tests, die müssen u.A. in der Menge leistbar (zusätzlich zu normalen labordiagnostischen Untersuchungen), praktikabel und ausreichend zuverlässig sein. Und hey,  es sind ja nur einige  Wenige, die das Betrifft..."

Was heisst denn das: "die müssen ausreichend zuverlässig sein" ? Was soll das Wort " ausreichend " an dieser Stelle ? Im Zusammenhang mit der seit mehr als einem Jahr stattfindenden Praxis geht es ausschliesslich darum, dass positiv Geteste als infektiös behandelt werden. Daher meine Frage an Dich:  zeigt der positive PCR-Test ausschliesslich an, dass der positiv Getestete aktuell ansteckend ist und kann vollständig ausgeschlossen werden, dass der positive PCR-Test Nukleinsäurefragmente anzeigt, die der Getestete in sich trägt, ohne dass er aktuell ansteckend ist ( was ja eineVoraussetzung für Massnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ist ) ?

Und was soll das mit den " einigen Wenigen, die das Betrifft" ? Wen betrifft was, und bitte belastbare Zahlen.

LG,  Albrecht

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:-) 6534 Kommentare Angemeldet am: 04.06.2014

Nein Eva, ich richte dies Fragen an Dich. Denn du hast dieses Zitat ja sicher nicht ohne Grund gewählt, sondern wolltest damit etwas Aussagen; und wenn du dich nur inhaltlich anschließen möchtest.

Ich unterstelle mal, dass es deine Aussageintention war zu zeigen, dass ein großer Teil der unter Quarantäne gestellten Personen unnötiger Weise  mit diesen Maßnahmen konfrontiert sei.

Nun,  ist wie mit Tempolimits. Ein Großteil der Fahrer/Autos könnte auch Problemlos schneller fahren, ohne ein größeres Risiko für Fahrer und Dritte. Man sieht es den Einzelnen nur nicht so ohne Weiteres an. Und es kann auch sehr vom akuten Umfeld  und auch der Tagesform abhängen. Also werden alle Betroffenen gleichermaßen  sanktioniert.

Zurück zu den Corona-Tests, die müssen u.A. in der Menge leistbar (zusätzlich zu normalen labordiagnostischen Untersuchungen), praktikabel und ausreichend zuverlässig sein. Und hey,  es sind ja nur einige  Wenige, die das Betrifft...

LG Thorsten 

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Eva S. 193 Kommentare Angemeldet am: 07.01.2020

Thorsten,

ich habe bis auf die letzten beiden Sätze nur zitiert!

einer der Hersteller der Tests, Olfert Landt

Landt ..., der ein wissenschaftlicher Weggefährte von Drosten ist.“

An Landt solltes­t Du Deine Fragen stellen!

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:-) 6534 Kommentare Angemeldet am: 04.06.2014

Tja, liebe Eva,

wenn du uns noch erklären kannst, wie der Herr Landt die geschätzte Hälfte auch sicher indentifizieren kann, wird vielleicht ein Schuh daraus.. Ach ja, dabei bitte nicht vergessen, dass die Getesteten sowohl auf der ansteigenden, als auch auf der abfallenden Flanke der Infektionsentwicklung getestet werden können.

Und, ebenfalls nicht uninteressant, woher weiß der Landt denn so genau, welche Virenlast zur Infektion eines Anderen nötig ist? Und ist die für alle sich potentiell Infizierenden gleich? und was passiert, wenn sich mehrere dieser angeblich nicht ansteckenden aber positiv Getesteten im näheren Umfeld aufhalten? Sind die dann in Summe vielleicht doch wieder infektiös? Legt der Herr Landt seine Hand für seine "Schätzung" ins Feuer?

Es ist um so vieles einfacher, steile Gegenthesen in den Raum zu stellen, wenn man nnicht für die Folgen verantwortlich ist...

LG
Thorsten

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Albrecht 2148 Kommentare Angemeldet am: 14.07.2016

Liebe Foristen,

spätestens seit letzten Sommer diskutieren wir hier im Forum mit teilweise absolut konträren  Standpunkten die Fragen, die mit der Aussagekraft der PCR-Tests hinsichtlich einer akuten Ansteckungsgefahr der positiv Gestesteten zusammenhängen. Diese Aussagekraft der PCR-Tests ist deswegen von überragender Bedeutung, weil in immer schärferem Maßstab die regierungsamtlichen "Anticoronamassnahmen" ( Stichwort: Inzidenz ), deren grundrechtseinschränkenden Charakter jeder hinlänglich  selbst wahrnehmen kann,  auf der Behauptung beruhen, positive PCR-Tests würden eine akute Infektionsgefahr für Dritte nachweisen.

Ich habe in meinem Kommentar:
"Bussgeldsache beim AG Heidelberg. Eine Zusammenfassung des Drosten-Gutachtens und der Fragen der Verteidigerin dazu findet sich in dem Artikel:

Streit um PCR-Test: Drosten soll vor Gericht ein weiteres Gutachten einreichen  vom 07.Mai 2021 bei TE"

auf die Fragen der Verteidigerin hingewiesen.

Es ist sehr lohnend, diesen Schriftsatz zur Kenntnis zunehmen, denn er handelt die ganze Problematik der PCR-Tests in ihrer täglichen praktischen Anwendung sehr anschaulich ab.

LG,   Albrecht

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Eva S. 193 Kommentare Angemeldet am: 07.01.2020

Aus dem von Albrecht empfohlenem Artikel:

"Maßnahmen-Kritiker betonten wiederholt, dass nicht alle positiv getesteten Personen ansteckend seien. Wasser auf deren Mühlen gab im Januar einer der Hersteller der Tests, Olfert Landt. Nicht jede Person sei ansteckend, die mit dem PCR-Test positiv getestet sei, erklärte er im Interview mit der Fuldaer Zeitung und fügte hinzu: “Wir wissen, dass Leute mit einer geringen Viruslast nicht infektiös sind.” Landt schätze in dem Interview, dass die Hälfte aller positiv getesteten Personen nicht ansteckend sei. Um gefährlich für Dritte zu sein, müsse man “100-mal mehr Viruslast in sich tragen als die Nachweisgrenze der Tests“, sagte Landt weiter, der ein wissenschaftlicher Weggefährte von Drosten ist.“

Landt schätze in dem Interview, dass die Hälfte aller positiv getesteten Personen nicht ansteckend sei.  Aber sie müssen 14 Tage in Quarantäne. Und in einem Landkreis mit 100.000 Einwohnern und101 positiv getesteten Personen, die fälschlicherweise als Infizierte bezeichnet werden, werden Kindergärten, viele Geschäfte, Hotels, … geschlossen.

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Albrecht 2148 Kommentare Angemeldet am: 14.07.2016

Liebe Foristen,

Bussgeldsache beim AG Heidelberg. Eine Zusammenfassung des Drosten-Gutachtens und der Fragen der Verteidigerin dazu findet sich in dem Artikel:

Streit um PCR-Test: Drosten soll vor Gericht ein weiteres Gutachten einreichen

vom 07.Mai 2021 bei TE

LG,   Albrecht

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