Hallo Thorsten,
".. Füllmich hat zwischenzeitlich wohl mindestens dreimal um Fristverlängerung gebeten. Wofür, wenn doch alles so klar und einfach ist?.."
Deine unterstellenden Vermutungen gehen völlig an den Tatsachen, auf die Du sonst so grossen Wert legst, vorbei. Der Termin zur ersten mündlichen Verhandlung wurde vom Landgericht Berlin Anfang Januar 2021 auf den 10. oder 12. November 2021 festgesetzt.
Weitere Merkwürdigkeiten hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz gab es ja auch im Rechtsstreit Green Mango ./. Drosten. Es war eine Teilklage über Euro 50.000 eingereicht worden. Das Landgericht Berlin hat dann nach Rücksprache mit den Bundeskanzleramt (!) eigenmächtig den Streitwert auf Euro 31.000.000 ( kein Schreibfehler: einunddreissig Millionen) festgesetzt und einen entsprechenden Gerichtskostenvorschuss gefordert, den der Kläger nicht aufbringen konnte. Welche Beschädigung dadurch der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit zugefügt wurde, ist für Nichtjuristen eher schwer zu begreifen. Aber ein solcher Vorgang ist einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik.
LG, Albrecht