Forum: Infektion & Prävention - Corona - PCR-Test

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Albrecht 2080 Kommentare Angemeldet am: 14.07.2016

Liebe Foristen, 

Und was geschieht insoweit in Deutschland?

"Im Verlauf der kommenden zehn Tage wird der PCR-Test in den Vereinigten Staaten für nichtig erklärt.

In einer aufsehenerregenden Entscheidung haben die Centers for Disease Control and Prevention (CDC*) den hinterhältigen PCR-Test als wirksame Methode zu Nachweis und Bestimmung von SARS-CoV-2 für unzulässig erklärt.

„Nach dem 31. Dezember 2021 wird die CDC den Antrag bei der U.S. Food and Drug Administration (FDA) auf eine Notfallzulassung (Emergency Use Authorization, EUA) des CDC 2019-Novel Coronavirus (2019-nCoV) Real-Time RT-PCR Diagnostic Panel zurückziehen, das erstmals im Februar 2020 ausschließlich zum Nachweis von SARS-CoV-2 eingeführt worden ist. Die CDC gibt diese Vorankündigung heraus, um klinischen Laboren ausreichend Zeit zu geben, eine der vielen von der FDA allein zugelassenen Alternativen auszuwählen und einzusetzen.

Zur Vorbereitung auf diese Änderung empfiehlt das CDC den klinischen Labors und Prüfstellen, die bisher den CDC 2019-nCoV RT-PCR-Test verwendet haben, einen anderen von der FDA zugelassenen COVID-19-Test auszuwählen und mit der Umstellung zu beginnen.

Das CDC ermutigt die Labore, die Einführung einer Multiplex-Methode zu erwägen, die den Nachweis und die Differenzierung von SARS-CoV-2 und Influenzaviren erleichtert. Solche Tests können die fortlaufende Untersuchung sowohl auf Influenza als auch auf SARS-CoV-2 erleichtern und im Vorfeld der Grippesaison sowohl Zeit als auch Ressourcen sparen. Laboratorien und Prüfstellen sollten den von ihnen gewählten Test in ihrer Einrichtung zulassen und verifizieren, bevor sie mit der klinischen Prüfung beginnen.“ (Hervorhebungen hinzugefügt)

Sie haben über zwei Jahre benötigt, um anzuerkennen, daß der PCR-Test mangelhaft und hinfällig ist.

Lesen Sie genau, was diese CDC-Beratung andeutet: Der PCR-Test kann nicht zwischen „SARS-CoV-2 und Influenzaviren“ unterscheiden. 

https://giftamhimmel.de/explosiv-cdc-erkennt-pcr-test-nicht-laenger-als-zulaessige-methode-zum-nachweis-bestaetigter-covid-19-faelle-an/

 

LG, Albrecht (23.12.2021)

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Nina 253 Kommentare Angemeldet am: 01.10.2021

Hallo - super vielen, vielen Dank für eure Tipps!

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Erika W. 332 Kommentare Angemeldet am: 26.05.2020

Hallo Nina,

heute im Coronaausschuss ab 13 Uhr:      3G am Arbeitsplatz und Impfpflicht in Österreich

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Erika W. 332 Kommentare Angemeldet am: 26.05.2020

Hallo Nina,

zu Deiner Frage kannst Du Dir das Video

3G - Gehört der Test zur Arbeitszeit?

vom „Fernsehanwalt“ anschauen.

 

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Nina 253 Kommentare Angemeldet am: 01.10.2021

@georg- das wäre der Hammer! Das Gute dabei ist: ich habe wahnsinnig viele Gleichgesinnte getroffen. Das ist ein Gutes Gefühl ???? und an einigen Stellen konntenich helfen ( mit Tipps zu Formularen) und ich habe ebenfalls gute Hinweise bekommen: nämlich, dass der Arbeitgeber die Tests bezahlen muss. Das tut er jetzt auch.  Ich finde es Wahnsinn, dass täglich getestet werden muss und bei den anderen Gruppen gar nicht. Des Weiteren ist der Arbeitsschutz auf der Arbeit doch eh umgesetzt, da frage ich mich, wie weit ich rennen muss, um noch einen Virus zu erwischen. Wenn die Infektionsgefahr am Arbeitsplatz so hoch ist, puh. 

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Georg W. 132 Kommentare Angemeldet am: 05.02.2020

aber der Rahmen ist nun mal so geschaffen. Impflicht durch die Hintertür.

Stell Dir vor, es ist ….., und keiner macht mit.

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Nina 253 Kommentare Angemeldet am: 01.10.2021

Guten Morgen - lieben Dank!

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Eva V. 197 Kommentare Angemeldet am: 17.02.2016

Guten Morgen, 

die gesetzliche Grundlage hierfür wurde letzte Woche geschaffen. Arbeitgeber sind demnach verpflichtet 3G am Arbeitsplatz umzusetzen. Wenn dein AG kein Personal für die Testung vor Ort abstellen möchte, steht ihm das natürlich frei. Weshalb sollte er zusätzliche Personalkosten in Kauf nehmen - wenn sich jeder Impfen lassen kann? Selbes gilt für die Arbeitszeit.  Wann würde diese beginnen? Ab Haustüre,  ab Ankunft im Test Center oder ab der Testung? Kosten die der AG tragen muss obwohl andere Möglichkeiten bestehen. 

Es ist nicht wirklich schön und auch unbequem - aber der Rahmen ist nun mal so geschaffen. Impflicht durch die Hintertür. Siehe auch keine Lohnfortzahlung bei ungeimpften in Quarantäne.  

Bei uns dürfen Externe - wozu du ja als selbsttägige zählst - nur noch mit 2G rein. Auch dieses Recht hat das Unternehmen. 

VG, Eva 

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Nina 253 Kommentare Angemeldet am: 01.10.2021

Sorry Teilfragen

davon abgesehen sind sämtliche Arbeitsschutz Konzepte umgesetzt ( bin selbst tätig) und die zehn Kollegen, die vor Ort sind, können in einem Riesen Gebäude jeweils mindestens ( wenn sie Sich teilen  könnten mehr) Büros besetzen und jeder seine eigene Toilette benutzen :-) weshalb dann so eine harte Regelung gemacht wird, ist mir schleierhaft und wurde mir nur mit: wir können anders, müssen aber nicht entgegnet. 

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Nina 253 Kommentare Angemeldet am: 01.10.2021

Hi Thomas, danke dir schon mal. nun, das man überhaupt etwas vorzeigen muss, ist scheisse. Der AG könnte es ja anders regeln, tut er aber nicht. Somit bestimmt er ja über den Zeitrahmen, den man aufwenden muss und das ist schon echt krass. Was ist mit den anderen Zeilfrahen?

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