31.03.2021
Hallo Abrecht !
Betreffend Belgien:
Der belgische Staat hat nun 30 Tage Zeit, um ein passendes Gesetz zu schaffen oder die Maßnahmen zurückzunehmen, andernfalls drohen Strafzahlungen.
Diese Nachricht vermelden die meisten Medien, so ach der "Spiegel".
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/coronavirus/corona-belgien-muss-laut-gerichtsentscheid-s%C3%A4mtliche-einschr%C3%A4nkungen-binnen-30-tagen-aufheben/ar-BB1faq7G?ocid=msedgntp
Zum Wiener Urteil:
Aus Protest legte die FPÖ Beschwerde gegen Untersagungen einer Protestkundgebung am 31. Januar beim Verwaltungsgericht Wien ein – und bekam Recht. Das Gericht hat dieser Beschwerde bereits letzte Woche stattgegeben, das entsprechende Dokument liegt nun mehreren österreichischen Medien vor.
Das Wiener Verwaltungsgericht merkt in der Begründung für die Entscheidung nun an, dass sowohl die Stellungnahme des LVK als auch die Information des Gesundheitsdienstes ganz allgemein ergangen seien und würden also "in keiner Weise" die konkrete Versammlung der FPÖ berücksichtigen.
Es mangle dem Bescheid aber auch aus anderen Gründen an einer haltbaren Begründung für eine Untersagung. Laut Der Standard "zerpflückt" der Richter die Stellungnahme des Wiener Gesundheitsdienstes "förmlich".
So wird einerseits kritisiert, dass medizinische Begriffe wie "Fallzahlen, Testergebnisse, Fallgeschehen" sowie "Anzahl an Infektionen" in der Stellungnahme durcheinandergeworfen würden. Das werde einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht.
https://de.rt.com/europa/115239-wiener-verwaltungsgericht-nennt-begrundungen-fur-corona-politik-osterreich-nicht-verwertbar/
LG Claudia