Liebe Foristen,
spätestens seit letzten Sommer diskutieren wir hier im Forum mit teilweise absolut konträren Standpunkten die Fragen, die mit der Aussagekraft der PCR-Tests hinsichtlich einer akuten Ansteckungsgefahr der positiv Gestesteten zusammenhängen. Diese Aussagekraft der PCR-Tests ist deswegen von überragender Bedeutung, weil in immer schärferem Maßstab die regierungsamtlichen "Anticoronamassnahmen" ( Stichwort: Inzidenz ), deren grundrechtseinschränkenden Charakter jeder hinlänglich selbst wahrnehmen kann, auf der Behauptung beruhen, positive PCR-Tests würden eine akute Infektionsgefahr für Dritte nachweisen.
Ich habe in meinem Kommentar:
"Bussgeldsache beim AG Heidelberg. Eine Zusammenfassung des Drosten-Gutachtens und der Fragen der Verteidigerin dazu findet sich in dem Artikel:
Streit um PCR-Test: Drosten soll vor Gericht ein weiteres Gutachten einreichen vom 07.Mai 2021 bei TE"
auf die Fragen der Verteidigerin hingewiesen.
Es ist sehr lohnend, diesen Schriftsatz zur Kenntnis zunehmen, denn er handelt die ganze Problematik der PCR-Tests in ihrer täglichen praktischen Anwendung sehr anschaulich ab.
LG, Albrecht